Schäden am Haus durch benachbarte Baustelle.

5 Antworten

üblicherweise sollte bei einem solchen Bauvorhaben VOR Beginn des Aushubes eine gegemeinsame Begehung der Nachbarliegenschaften durch Bauwerber/Bauführer und Eigentümer der angrenzenden Liegenschaften erfolgt sein. Das liegt im Interesse beider Parteien, das Protokoll über bestehende oder eben nicht bestehende Schäden dient nach Abschluss der Bauarbeiten zur Grundlage für die Leistung, die der Schadensverursacher zu erbringen hat.

Da dies nicht erfolgt ist, haftet der Bauführer für ALLE Schäden, die du glaubst, auf den Neubau zurückführen zu können. Wie Aspirin sagt: derzeit NICHTS richten lassen, es wird noch zu weiteren Sprüngen usw. kommen, auch können sich die entstandenen Schäden noch weiter bewegen, dann hat man den ganzen Sanierungsstress doppelt. Ich empfehle dir, gleich auch noch die Fundamente, Keller und Außenfassade zu fotografieren und zu dokumentieren. Du kannst bzw. solltest zur gemeinsamen Dokumentation auch den Bauführer auffordern, der dies ja schon von vornherein hätte machen sollen.

In einem unserer Gebäude ist es nach einem anderen Bauvorhaben zu aufsteigender Feuchtigkeit gekommen. Durch die mangelnde Sachkenntnis der damaligen Eigentümer bzw. Verwaltung ist ein nunmehr aus Kostengründen unsanierbarer Schaden entstanden.

Nach Abschluss der Bauarbeiten am Nachbarhaus sollten dann der Bauführer und der Eigentümer der Anrainerliegenschaft nochmals durch das Haus gehen und sämtliche Risse oder Schäden prüfen, ob sie neu sind oder nicht. Die Schäden hat der Bauführer zu beseitigen. Sind diese in tragenden Wänden und größer als Haarrisse, oder an Deckenbalken, oder die Mauer verzogen, so dass eine Senkung des Hauses anzunehmen ist, so wäre ein Statiker beizuziehen, der die Auswirkung auf die tragenden Teile des Hauses beurteilen muss. Schlimmstenfalls wären Einspritzungen, Unterfangungen oder sonstige Maßnahmen nötig, das ist aber üblicherweise nicht der Fall. Meist handelt es sich tatsächlich nur um oberflächliche Schäden.

Du hast aber Anspruch auf Herstellung einer einheitlichen Oberfläche, d.h. Verspachteln alleine genügt nicht, der Schadensverursacher muss auch je nach vorherigem Zustand der Wand die ganze Wand oder sogar das ganze Zimmer ausmalen (bei 100-jährigen Tapeten natürlich nicht...).

wer einen Schaden verursacht, der haftet auch. es ist wichtig das man den Zustand des Hauses vor Abriß und Neubau des Nachbarobjektes exakt dokumentiert und dann die entstandenen Schäden begutachten lässt, diese vom Schadnsverursacher beseitigen lässt und den Fortlauf der reparierten Schäden weiter beobachtet. Schadensersatzanspruch oder nciht, das wird in jedem fall ein rechtsstreit werden, da würde ich lieber einen Fachanwalt hinzuziehen...macht aber auhc nur dann Sinn wenn man detailierte Fotos mit Aufnahmedatum vorliegen hat als Beweismittel...

Unbekuschelt 
Fragesteller
 05.11.2012, 10:08

Danke.

ein gutachter wird zwischen 1000 und 5000€ kosten,je nach aufwand(200€ pro std.)

MirkoOtto  06.11.2012, 08:58

Für 1.000 € kann kein vernünftiger Sachverständiger ein Gutachten erstellen zu einem derarig komplexen Thema.

bevor das nicht geregelt ist, auf keinem Fall verspachteln lassen.

Du musst die Risse regelmässig vermessen, bzw. dokumentieren, das wird nach dem Verspachteln schwirig!

Und natürlich solltest du einen eigenen Gutachter beauftragen, wer die Kosten übernimmt kann dir der sicher sagen. Im schlimsten Fall kannst du es ja sicher als Werbungskosten absetzen.

Unbekuschelt 
Fragesteller
 05.11.2012, 10:07

Danke. Diese Risse werden wohl regelmäßig gemessen und dokumentiert.

Jetzt besteht das Problem, dass in einer der Wohnungen, wo auch die meisten und dicksten Risse sind, gerade der Mieter wechselt und die Wohnung neu vermietet werden soll. Davor müßte man sie aber renovieren und hierbei eben auch die Risse verspachteln...

Du würdst einen eigenen Gutachter beauftragen? Weißt du vielleicht, was so etwas kostet? Ich geh mal davon aus, dass der Eigentümer das aus eigener Tasche bezahlen müßte.

Aspirin  05.11.2012, 11:46
@Unbekuschelt

wie schon gesagt, vereinbare einen Termit mit einem Gutachter deiner Wahl, der wird deine Fragen beantworten können, bez. der Kostenübernahme,Renovierung, etc.

Ob der / die Riss/e wirklich nicht nur oberflächlich sind, kann nur ein Gutachter deines Vertrauens feststellen - den du natürlich auch bezahlen musst... kommt der zum Schluss, dass dem so ist, dann folgt ein langer und sehr kostenenintensiver Rechtsstreit mit weiteren Gutachten und Gegengutachten und Gegen-Gegengutachten, Anwaltskosten, Gerichtskosten ect pp...

Schließ dich mal mit deiner Gebäudeversicherung kurz... was die so dazu meinen...

Unbekuschelt 
Fragesteller
 05.11.2012, 10:08

Danke.