Wer haftet bei Schäden aufgrund falscher Angaben?

8 Antworten

Der Hersteller haftet für seine Angaben zum Produkt. Die Beweislast liegt natürlich bei dir und da du ja wohl kein Video davon gedreht hast, kann der Beklagte natürlich immer behaupten, dass du mehr als einen Gegenstand auf das Bord gestellt hast ; - )

Wenn das Regal ordnungsgemäß (also auch mit den richtigen Dübeln) befestigt iast, könnte ja nur der Regalboden durchbrechen. Normalerweise, wenn da bis 20 kg angegeben ist, sollte es sicherheitshalber auch 30 kg aushalten.

Theoretisch haftet da der Verkäufer. Denn das verkaufte Regal hatte nicht die vereinbarten Eigenschaft, damit liegt ein sachmangel vor und der Käufer mann nach § 437 bgb Schadenersatz verlangen.

Schwierig wird es zu beweisen das es ordnungsgemäß montiert war, das es nicht an der Wand gelegen hat und vorallem das die kaputten sachen dabei kaputt gegangen sind.

Wenn das Regal durchbricht, haftet der Hersteller/Anbieter.

Wenn es aus der Wand bricht, war es automatisch nicht fachgerecht montiert.

Klar, der Hersteller. Du müsstest dokumentieren, dass du das gemäß Bedienungsanleitung montiert hast und der Schaden ohne Fremdeinwirkung entstanden ist, sondern ausschließlich durch die Qualität des Werkstoffs.

Was wäre denn da die beste Möglichkeit um es zu dokumentieren?

@Haftungsfall

Mit einem Zeugen zum Beispiel und/oder Fotos.

@JayMallow188

Vielen Dank!