Autoschaden verursacht aber Geschädigter meldet sich nicht?
Hallo, ich habe folgendes Problem,
Mein Bruder ist Fahranfänger (hat den Führerschein seid ca 6 Monaten) nun ist er beim Ausparken gegen ein anderes Auto gestoßen.Hat auch sofort Polizei verständigt wie es sein soll.War auch keine große Sache,zwei kleine Kratzer die man kaum sieht. Nun bezahlt er bereits als Anfänger viel mehr bei seiner Autoversicherung, 100 euro im Monat und durch den Unfall erhöhen sie den Beitrag um nochmal 70 euro. Ich habe daraufhin bei der Versicherung angerufen weil ich es unverschähmt finde da er bereits als Anfänger mehr zahlt weil da nunmal eher was passieren kann. Die meinten nur dann muss er sich halt ne neue Versicherung suchen (und sowas kommt vom Kundefreundlichsten Anbieter,das ich nicht lache..) Hab mich dann weiterleiten lassen zum Betrieb wo sich um die Schadensregulierung gekümmert wird, weil ich sagte das der Schaden so minimal ist das man das auch zur Not zahlen kann, sie meinten dann sie könnten mir nicht sagen was es kosten wird weil sie selbst noch nichts von der Geschädigten erhalten haben. Der Unfall ist nun über 3 Monate her und ich glaube kaum das da noch was kommt, warscheinlich denkt sie der Aufwand ist zu groß in eine Werkstatt zu fahren wegen den zwei Kratzern. Aber sie hat ja 3 Jahre Zeit zum melden glaub ich. Nun meine Frage, kann mein Bruder seiner Versicherung sagen das da bestimmt nichts kommenwird und wen irgendwann doch das er es selbst zahlt damit sie ihn wieder runterstuffen? Was würdet ihr machen?
Achja die Frau der das Auto gehört wohnt wohl in der Gegend, da ich das Auto selbst schon gesehen habe und daher weiß das da kaum was zu sehen ist und das Auto steht meistens eh nur rum, weshalb ich denke das es eh nicht soo wichtig für die Besitzerin ist. Habe auch schon überlegt zu schauen wo sie wohnt, ist wohl eine ältere Dame und sie zu fragen ob man das so regeln kann. Weiß aber nicht genau wie ich da auf sie zugehen sollte oder ob ich es auf sich beruhen lassen soll.
9 Antworten
Hallo Rose021,
vorab: Dein Bruder hat wirklich alles richtig gemacht!
Vermutlich ist in den Versicherungsbedingungen geregelt, dass schon die Meldung (und nicht erst die abschließende Zahlung/Regulierung) des Schadens zur Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse führt. Das gilt auch für die Höhe der Rückstufung, also für die Veränderung der Schadenfreiheitsklasse und damit des Beitragssatzes („Prozente“)
Wenn die Geschädigte selbst keine Schadenersatzansprüche bei Deinem Bruder oder seiner Versicherungsgesellschaft geltend macht, wird sich die Versicherungsgesellschaft mit der Geschädigten in Verbindung setzen und Informationen zum Schadenumfang anfordern.
Reagiert die Geschädigte hierauf nicht, so wird die Versicherungsgesellschaft vermutlich mehrfach erinnern. Das kann insgesamt eine längere Zeit dauern. Wenn sich die Geschädigte weiterhin nicht meldet, wird die Versicherungsgesellschaft den Schaden wahrscheinlich „ohne Belastung schließen“. Das bedeutet, dass die Bearbeitung des Schadenfalls eingestellt wird und die Schadenfreiheitsklasse rückwirkend auf den Stand gebracht wird, den Sie ohne die Meldung des Schadens gehabt hätte. Der erhöhte Beitrag wird dann erstattet.
Macht die Geschädigte Schadenersatzansprüche geltend und reguliert die Versicherungsgesellschaft den Schaden, so kann es sinnvoll sein, den Schaden „zurückzukaufen“. Hierbei werden die Kosten den Schadens an die Versicherungsgesellschaft zurück gezahlt. Ob sich das lohnt hängt vom konkreten Betrag ab und kann von der Versicherungsgesellschaft nach Abschluss der Regulierung berechnet werden.
Viele Grüße und einen guten Rutsch – Philip vom DEVK-Team
Also eigentlich muss die Versicherung deines Bruders nur zahlen, wenn der andere Geschädigte seinen Schaden rearieren lässt und ihn eben bei deiner Versicherung geltent macht.
Wenn dein Bruder seinen eigenen Schaden nicht über seine Versicherung laufen lässt, sehe ich keinen Grund, wieso diese den Beitrag erhöhen sollten, weil, wie du schon sagtest, der Schaden vermutlich so gering ist, dass es sich eher lohnt es aus eigener Tasche zu zahlen.
Im Grund habt ihr ja alles richtig gemacht, Schaden der Polizei gemeldet, der Dame die Kotaktdaten hingelegt..........mehr kannst du nicht tun, würde ich sagen. Klar kannst du sie ansprechen, wenn du sie kennst.
Richtig, aber er schrieb ja, dass hier genau DAS nicht der Fall ist und der Geschädigte sich nicht meldet......bis jetzt
Es erschüttert die geneigten Fachleute, wieviel gefährliches Halbwissen in diesem schönen Forum vorhanden ist!
Und damit sind ausschliesslich die bisherigen Antworten gemeint...
Dem Fragesteller ist nur zu empfehlen, der Geschädigten sein obiges langatmiges Blabla jammernd vorzutragen und sie mit einem Handgeld (lohnt bis ca. 1.000 Eur) abzufinden! Anschliessend wird der Versicherungsschaden auf Null gestellt und die Prämie beträgt ab 2016 nur noch ca. 90 statt 170EUR.
Nach meiner Kenntnis muss die Dame innerhalb von zwei Wochen den Schaden geltend machen, gerechnet ab dem Tag, wo ihr der Schaden und die Daten des Unfallgegners bekannt wurden. Ich gehe davon aus, dass sie alle erforderlichen Daten erhalten hat. Somit kann die Versicherung jetzt schon eine Regulierung ablehnen. Und wenn die Versicherung nicht belastet wird, wird auch niemand hochgestuft. Inwieweit Versicherungen den Anfänger hochstufen können, nur aufgrund der Tatsache, dass er einen Unfall verursacht hat, weiß ich nicht.
Und man kann sich leicht täuschen. Wir hatten einen kleinen Parkunfall, rückwärts ganz leicht gegen einen Mercedes benz Vito Transporter. Eine kleine Delle in der Fahrertür, eine kleine Delle im Seitenteil. Mit Smart Repair keine 200 Euro, zahlt man lieber gleich selber. Aber man ist fast schutzlos ausgeliefert. Abgerechnet wurden neue Tür und neues Seitenteil,, knapp 3.000 Euro. Da langen die Werkstätten nun mal richtig hin. Konnte reden, was ich wollte, gebracht hat es nichts. Und es ging von SF 14 in die SF 5!
Danke für die Antworten, habe jetzt mehr Zuversicht das er das doch noch irgendwie Regeln kann :)
Ich verstehe die Versicherung nicht. Klar, mehr Beitrag. Aber wie begründen sie das? Sicher gibt es diverse Anfängerrabatte, die maximalen 260% verlangt keiner. Wie die Versicherungen ihre Rabatte handhaben, ist denen überlassen. Wenn sie der Meinung sind, dass man einen Fahranfänger hochstuft, weil er einen Unfall verursacht hat, dann dürfen sie das wahrscheinlich schon. Dann würde ich, grad mit der sehr frechen Abfuhr, mir eine neue Versicherung suchen.
Hab noch was in meiner Antwort oben zu meinen Erfahrungen geschrieben...
Sorry, aber da dein Wissen zur Kfz-Versicherung und zur Haftung nach BGB mehr als lückenhaft ist, antwortesst du besser nicht zu dem Thema!
da wird nix mehr kommen. Im Schadenfall ist die Versicherung zeitnah zu informieren, dagegen wurde eklatant verstossen. Wer weiss wo er sich diese Kratzer eingefangen hat. Zeitnah bedeutet höchstens 3 Tage.
wenn der andere Geschädigte seinen Schaden rearieren lässt
falsch, er kann auf Auszahlung abzgl. Mwst abrechnen.