Kundin Anspruch auf kostenlose Korrektur ?

5 Antworten

Sie hat keinen Anspruch, den sie in irgendeiner Weise durchsetzen könnte.
Das „Werk“ wurde abgenommen und entsprechend steht ihr keine Gewährleistjng zu ..

Juristisch nein, ökonomisch bedenken, ob das als Kundenservice man zu machen ist.

Begründung, der Einwand der Mangelhaftigkeit hätte bei Abnahme erhoben werden müssen, wurde aber nicht.

mal abgesehen davon, dass 190€ für Balayage preislich schon angemessen und normal ist.

Du hast die Wahl, eine Kundin zu verlieren, die ihrem Unmut sicher weiter Luft machen wird (online und im persönlichen Umfeld), oder dir deinen Teil zu denken und ihr eine Nachbesserung anzubieten, kostenlos oder zu einem ermäßigten Preis.

Verzichte auf Diskussionen und Erklärungsversuchen, damit wirst du alles nur weiter verschlimmern. "Ansprüche" hat sie m.M.n. keine, ich habe das Ergebnis aber nicht gesehen und weiß auch nicht, was abgesprochen war.

Ich würde sagen nein. Sie ist zu spät angekommen, sie hat nicht mal von vornherein gesagt, dass irgendwas nicht passt und war dann nicht greifbar für die Nachbesserung – die meines Erachtens auch eher auf freiwilliger Basis hätte erfolgen können.

Wenn jetzt nach einer doch offenbar so langen Zeit eine Nachbesserung eingefordert wird, hat man eher den Eindruck, dass alles nach so und so viel Wochen noch mal kostenlos aufgehübscht werden soll…
An deiner Stelle würde ich, um auch einfach mich im Sinne des Kunden und auch gut vor anderen Kunden zu positionieren, anbieten aus Wohlwollen und für die Kundenzufriedenheit ohne Anerkennung einer Verpflichtung dazu, nach vorheriger Absprache eine Nachbesserung oder Überarbeitung anzubieten zu einem deutlich vergünstigten Kurs – zum Beispiel gegen Erstattung deiner laufenden Kosten, also dass das für dich eine plus minus Null Rechnung wird…

Nach so einem Verhalten nicht mehr.

Sie hätte genügend Möglichkeiten gehabt früher was zu sagen bzw dir direkt ein Feedback zu geben.

Jetzt ist der Zug abgefahren. Man muss sich auch als Dienstleister nicht alles gefallen lassen.

Wenn sie dir wieder online eine schlechte Kritik deshalb gibt, dann gibt dazu auch Online deine Stellungnahme ab und zähle die Tatsachen auf. Du hast dir nichts zuschulden kommen lassen.