Wer dürfte über lebenserhaltende Maßnahmen entscheiden?

12 Antworten

Hallo,

der Fall liegt also so, dass keine Patientenverfügung vorliegt.

Dann muss man erstmal unterscheiden, ob überhaupt die Möglichkeit besteht, dass sie noch einmal von der Lebenserhaltung weggkommt.

Wenn das nach den bestehenden Möglichkeiten nicht der Fall ist, dann darf die Therapie nicht fortgesetzt werden, weil sie lediglich den Sterbeprozess verlängern würde. Das wäre nicht erlaubt. Man würde dann in Absprache mit den Angehörigen die Therapie in Kürze einstellen.

Besteht die realistische Möglichkeit, dass sie ohne maschinelle Unterstützung weiterleben könnte, dann wird die Maximaltherapie fortgesetzt. Auch hier besteht ohne Patientenverfügung eigentlich keine Alternative.

Befindet man sich in einer Grauzone, wo ein Weiterleben möglich ist, aber nur mit hohem pflegerischen Aufwand und ohne dass eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu erwarten wäre, dann wird man mit den Angehörigen sprechen  und versuchen, den mutmaßlichen Willen deiner Mutter zu ermitteln.

Die Ärzte sind bei jungen Menschen eher zögerlich, eine mögliche Behandlung nicht durchzuführen, bei älteren Menschen wollen sie meistens das Leid nicht unnötig verlängern und tendieren zunehmend zu der schwierigen Entscheidung, eine Maximaltherapie nicht fortzuführen, wenn die Chancen sehr schlecht sind und der Patient wahrscheinlich niemals aus einem Koma erwacht.

Die meisten Ärzte die ich kenne, lehnen eine Maximaltherapie für sich selbst ab.

DorktorNoth  03.08.2017, 23:37

Es sei noch darauf hingewiesen, dass ein Patient jegliche Therapie ablehnen kann, auch wenn eine Heilungschance besteht. Wenn der Patient das selbst nicht tun kann, weil er beatmet ist o.ä., kann das ein an seiner Statt eingesetzter Betreuer tun, auch wenn die Ärzte die Therapie eigentlich noch weiterführen möchten

Es gibt bei dieser Entscheidung zwei Ebenen, die es zu berücksichtigen gilt.

Zum einen die medizinische. Ärzte können eine Therapie beenden, wenn die Behandlung aussichtslos ist. Die Fortführung einer nicht medizinisch sinnvollen Behandlung ist nämlich unethisch. Das Problem hierbei ist natürlich, den Zeitpunkt zu definieren, ab dem es medizinisch nicht mehr sinnvoll ist, eine Behandlung fortzusetzen, daher wird von Seiten der Ärzte meist die Therapie nicht eingestellt und der Patient verstirbt, so er dies denn tut, unter laufender Maximaltherapie.

Die andere Ebene ist der Patientenwille. Auf den spielst du ja letztlich an. Eine Therapie kann (und muss!) dann eingestellt werden, wenn der Patient sie nicht möchte. Dabei ist es egal, wie die Aussichten sind. Kann nun der Patient sich nicht mehr selber äußern, weil er an diversen Maschinen hängt und im künstlichen Koma liegt, dann muss jemand anders diese Entscheidung an seiner Statt treffen. Hierzu richten Krankenhäuser sehr schnell eine sogenannte Betreuung ein. Dabei wird vom Amtsgericht ein Mensch beauftragt, im Sinne des Patienten für diesen zu entscheiden. Die Entscheidungen des Betreuers sind rechtlich so zu werten, als habe der Patient selber entschieden. Wer der Betreuer wird, entscheidet das Gericht. Meist ist es ein Familienangehöriger, der aber volljährig sein muss, es kann aber auch ein völlig Fremder eingesetzt werden, meist ein Berufsbetreuer. In der Regel sucht man natürlich im Familienkreis jemanden aus, da die Familie ja am besten den Willen des Patienten kennt und vertreten kann.

Außer einem Betreuer und dem Patienten selbst kann niemand über den Patienten entscheiden - außer, wie oben angesprochen, eine Therapie ist medizinisch gesehen nicht sinnvoll, dann können ja die Ärzte von sich aus einstellen. Was aber oft passiert ist, dass Ärzte sich Informationen über den "mutmaßlichen Willen" des Patienten einholen. Dabei werden die Angehörigen befragt, was denn ihrer Meinung nach der Patient für sich gewollt haben würde. Oft richten sich die Ärzte dann nach diesem so herausgefundenen Patientenwillen, auch wenn vielleicht noch keine Betreuung eingerichtet worden sein sollte.

Du siehst, die Thematik ist komplexer, als man auf den ersten Blick denkt. Jetzt zu deiner Frage:

Das Recht zu entscheiden, ob die Behandlung sinnvoll ist, haben die Ärzte. Das Recht, zu entscheiden, dass deine Mutter die Behandlung so nicht gewollt hätte und die daher eingestellt werden soll (obwohl vielleicht noch Aussicht auf Erfolg besteht, wie auch immer der aussieht) hat deine Mutter selbst oder ein Betreuer. Dieser Betreuer kannst nicht du sein, wenn du noch minderjährig bist. Sollte dagegen ihre Mutter als Betreuerin eingesetzt sein, hättest du nichts zu melden, selbst wenn deine Oma (als Betreuerin) anders entscheidet, als deine Mutter deiner Meinung nach entschieden hätte. Du hast allerdings die Möglichkeit, beim Gericht Widerspruch einzulegen, wenn deines Erachtens nach deine Oma ihre Rolle als Betreuerin nicht korrekt ausführt. Das würde dann gerichtlich noch einmal hinterfragt.

Eine Ausnahme kann entstehen, wenn es eine schriftliche Patientenverfügung gibt, in der deine Mutter ihren Willen eindeutig niedergeschrieben hat. Dann richten sich die Ärzte in der Regel danach. Oder deine Mutter hat im Rahmen einer sogenannten Vorsorgevollmacht schriftlich niedergelegt, wer für die entscheiden soll, wenn sie es einmal nicht kann (auch dieser jemand muss volljährig sein). Dann können die Ärzte sich an diesen Bevollmächtigten wenden, der einem Betreuer gleichgestellt ist.

Ich hoffe, dass ist einigermaßen verständlich, die Materie ist ein wenig komplex...

nachdenklich30  04.08.2017, 16:48

Ich möchte nur ergänzen: Man ist als Betreuer nicht völlig frei in der Entscheidung, sondern man ist verpflichtet im (mutmaßlichen) Sinne des Patienten zu entscheiden.

gewöhnlich müssen (nicht dürfen) angehörige ersten grades, bzw. die engsten angehörigen das gemeinsam entscheiden. es wird möglichst vermieden, dass das einer allein entscheiden muss.

derjenige, um den es geht, kann das selbst entscheiden, indem er eine patientenverfügung macht. 

eine patientenverfügung ist eine sinnvolle sache, um seinen eigenen willen zu erklären und um angehörige von dieser riesigen verantwortung zu entlasten.

auch über organspende oder keine organspende wird in diesem rahmen mitentschieden. das kann man ebenfalls in die patientenverfügung schreiben.

info gibts bei den krankenkassen. die DAK hat eine sehr gute broschüre dazu.

Hallo!

Das Einzige, was euch wirklich weiter hilft ist die Bürokratie!

Sie muss, und das sollte jeder ab dem 18. LJ haben, eine Patientenverfügung schreiben. Nur sie ist rechtlich bindend. Alles Andere ist Arztverantwortung, der wird sich vor so einer Entscheidung so lange drücken, wie es nur geht. Er steht sonst mit beiden Beinen im Knast.

Zusätzlich sollte eine Vorsorgevollmacht und eine Einverständniserklärung zum Hausverkauf für den Notfall sowie Bankvollmachten für den Notfall geregelt werden.

Auch das Testament solte jetzt schon fertig gemacht sein und ihr solltet mal über solche Themen, wie, wie möchte sie mal beerdigt werden, reden.

Jedem kann mal schnell, ohne Voranmeldung mal was passieren und zwar in jedem Alter!

Ein Rechtsanwalt kann da helfen.

Aktuelle Vorlagen und Informationen gibt es hier:

https://www.swr.de/marktcheck/was-in-einer-patientenverfuegung-stehen-muss/-/id=100834/did=17970930/nid=100834/scortu/index.html

Jeder Mensch sollte eine sogernannte Patientenverfügung aufsetzen, in der genau aufgelistet ist, wie er sich eion Vorgehen im med. Ernstfall vorstellt.
Außerdem sollte es auch noch Infos geben, wer bestimmen darf, wenn man selbst nicht mehr in der Lage dazu ist. Es gibt ja neben der eigentlich med behandlung noch etliches andere was geregelt werden müßte.

Du mußt dafür aber volljährig sein.

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung sind die Stichworte dazu.