Schule -> Kind zerstört Brille eines anderen? Rechtslage?

7 Antworten

Neuer Versuch: Nach § 828 Abs. 1 und 3 ist das Kind deliktsfähig, wenn es das 7. Lebensjahr vollendet hat. Das ist wie korrekt festgestellt nach § 187 Abs. 2 und § 188 Abs. 2 BGB mit Vollendung des vorherigen Tages des 7. Lebensjahres, also zum 7. Geburtstag. In Betracht kommen Schadensersatzpflichten aus dem Deliktsrecht, namentlich § 823 Abs. 1 BGB. Der deliktische Täter hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten Ob das hier der Fall ist, geht nicht aus der obigen Schilderung hervor.

Für solche Sachen ist eine private Haftpflichtversicherung zuständig. Die sollten Eltern haben, wenn Kinder in der Familie sind.

Genau dafür hat man eine Haftpflichtversicherung für seine Kinder.

Wer sollte die Brille sonst bezahlen?

die Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden nach dem jeweiligen Zeitwert der Brille.

Man muss die beschädigten Brillen einschl. Schadensbericht einschicken. Diese werden dann von einem Sachverständigen untersucht und entsprechend eingestuft.

auch die Schule ist versichert! entweder muß die eingreifen, oder die Haftpflicht der Mutter! sie selber muß das nicht bezahlen, außer sie hat keine Versicherung, aber erst mal mit dem Direktor nochmal sprechen

Ich meine die Mutter hat keine Versicherung, aber der kleine bruder hat mit seinem Couseng auf dem Schulhof gespielt, dann kam ein Südländisches Kind und soll laut den beiden auf den bruder losgegangen sein.

Wo meine Freundin auf den Schulhof kam wurde ihr kleiner Bruder von dem Vater angeschriehen? Was soll das?

Der Direktor und die Klassenlehrerin sind auf der seite von dem Kind mit der Brille.

Wie sollte man jetzt handeln ?