Gebrauchtwagenverkauf, Fahrzeugbrief Entwertung

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Der Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II wird nur entwertet, wenn ein neuer ausgestellt wird. entwertet wird nur der Fahrzeugschein / Zulassungsbescheingung Teil I.

Du solltest auf JEDEN FALL einen Kaufvertrag machen, damit Du aus der Halterpflicht rauskommst. Im Zweifelsfalle mußt Du nachweisen können, daß das auto verkauft wurde.

Angenommen, der "neue" Besitzer fährt damit mit roter Nummer oder mit Kurzzeitkennzeichen oder ohne und stellt das alte Auto dann irgendwo in den Wald oder versenkt es im See oder es werden damit Straftaten begangen. DU bist der letze Halter und wenn Du nicht nachweisen kannst, dass Du die Karre verkauft hast, bist Du immer noch in der Halterpflicht.

Informiere Dich ggf ob das Fahrzeug wirklich abgemeldet wurde und frag bei der Zulassungsstelle nach,

Mein Händler meinte er hat meinen alten Wagen abgemeldet, hatte jedoch keinen Fahrzeugbrief (Teil II) von mir.

Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du das Fahrzeug vor dem Verkauf (oder der Übergabe) selbst abmeldest.

Und eine zweite Frage wäre ob ich beim Verkauf einen Kaufvertrag ausfüllen muss oder bringen den diese Händler gleich mit?

Muß nicht! Ein Vertrag ist aber in jedem Fall besser. Wer den (bzw. beide, jeder ein Exemplar erhalten sollte) mitbringt ist wurst. Nur sollte man sich über den Inhalt bewußt sein und natürlich die Fahrzeugdaten dort auch eintragen.