ist käufer im kaufvertrag gleich halter?

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nein, kaufen kann egal wer, aber wer beim Amt eingetragen wird, ist dann eine andere Entscheidung. Spätestens dort benötigst Du aber seinen Ausweis für die Anmeldung. Wenn er nicht mitkommen soll auch eine Vollmacht. Ohne geht das gar nicht. Sonst könnte man ja sonstwas anmelden auf sonstwen ...

Nein, Käufer und Halter müssen nicht identisch sein. Aber bist Du sicher, dass er es auch möchte? Wer zahlt denn Steuern, Versicherungen etc.?

danke! natürlich weiß ich das er es möchte, so gut kenne ich ihn schon...;o) restliche fragen spielen keine rolle, darum geht es nicht..danke

Wenn er auf ihn zugelassen werden soll, brauchst Du auch seinen Ausweis und, meines Wissens, auch eine Vollmacht. Sonst musst Du den Wagen auf Deinen Namen zulassen; kann ja später mal umgemeldet werden.

danke, eine blanko unterschrift habe ich von ihm schon bekommen und kann die vollmacht schreiben, ausweis werde ich mir die tage auch stibitzen grins, da wir nun urlaub haben und zu hause sind... ich weiß ja das er sich diesen wagen wünscht... daher große überraschung... ich danke für die antwort

den kafvertrag muss ich aber nicht vorlegen oder? also ausweis, vollmacht, brief, fahrzeugschein, tüv und asu? kennzeichen auch?

@klexerella

Kaufvertrag nicht, aber die anderen Autopapiere natürlich schon und den Brief sowie den alten Schein auf jeden Fall

Der Käufer der Besitzer sein, er muss aber nicht zwingend der Halter sein. Halter ist derjenige auf den daß Fahrzeug angemeldet ist. Genauso muß der Fahrzeughalter nicht der Fahrzeugführer sein s. Mietfahrzeug.