Wer darf auf dem Weg landwirtschaftlicher Verkehr frei fahren?
Ein Weg der nicht asphaltiert aber trotzdem gut befahrbar ist. auf dem das Verbotsschild Verbot für Krafträder und KFZ
angebracht ist und untendrunter steht Landwirtschaftlicher Verkehr frei, darf auf diesem Weg ein reguläres KFZ fahren, wenn z.B. ein Jäger drinnen sitzt oder ein Landwirt, oder setzt es voraus, dass der Jäger oder Landwirt auch ein landwirtschaftlich genutztes Fahrzeug nutzt, z.B. Traktor? es sind lediglich eine Wiese und drei Felder bei diesem Weg, der Herr der regelmäßig den Weg mit seinem KFZ nutzt, meckert immer die Spaziergänger an wenn sie nicht schnell genug auf die Seite springen, daher interessiert mich die Frage, ob er dort überhaupt fahren darf. Vielen Dank
6 Antworten
Ich hab noch nie einen Jäger gesehen, der mit dem Traktor zum Jagen geht :D
Ein Jäger ist aber Forstwirtschaftlich, und nicht Landwirtschaftlich (bitte verbessert mich, wenn ich falsch liege).
Meines Wissens nach ist es egal, welches Fahrzeug, sofern du als Person dem nachgehst, was ausgeschildert ist und entsprechende Absichten hast.
Bspw. ein Bauer der nur kurz nach seinen Kühen schauen will, dafür aber jetzt das Quad nimmt und nicht den Traktor.
FeX
Landwirtschaftlicher Verkehr bedeutet, dass Landwirte, die die Flächen und die darauf weidenden Tiere versorgen müssen, mit ihren Fahrzeugen darauf fahren dürfen. Die Fahrzeugart ist egal !
Ich würde sagen nur die Fahrzeuge die auch auf dem Acker was zu suchen haben. Und bei den Auto fahrern würde ich solange man kein Risiko eingeht auch keinen Platz machen. Bzw schön langsam zur seite gehen.
Wenn das Fahrzeug als landwirtschaftliches Fahrzeug eingetragen ist, darf er dort fahren, sonst nicht
Man darf mit Kraftfahrzeugen fahren die unmittelbar notwendig sind zum Ausüben einer landwirtschaftlichen Tätigkeit an einem Grundstück, für dessen Erreichen der Weg nötig ist (!). Darunter fällt zb Obsternte, dann kanns ein stinknormales Auto sein. Oder eben der Bauer mit seinem trecker, um aufs Feld zu gelangen. Nicht erlaubt ist das Durchfahren zum Zwecke einer Abkürzung.