"Forst- und Landwirtschaftlicher Verkehr frei"-Schild nur von einer Seite

Das angesprochene Bild - (Recht, Auto, Fahrschule)

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Als Ortskundiger weißt du es und darfst die Straße nicht befahren.
Ein Ortsfremder kann es nicht wissen und kommt daher ohne Bußgeld davon, allerdings erst nach Einspruchsverfahren ...

Was ist, wenn man nun argumentiert, dass man den Weg immer nur in Richtung 2 benutzt? "Im Zweifel für den Angeklagten". Dann müsste doch nachgewiesen werden, dass die Person, die den Weg befahren hat, den Weg schonmal aus Richtung 1 befahren hat, oder? Als Angeklagter nachweisen zu müssen, dass man nie in Richtung 1 fuhr, widerspräche dann doch diesem Grundsatz?!

Bei erwischenlassen Bußgeld à 15€?

LG

Ich würde sagen, das ist Absichtlich so aufgestellt worden. Die rote Strasse soll eigentlich eine Einbahnstrasse sein die für landwirtschaftlichen Verkehr nicht gelten soll. Wenn von einer Seite nichts steht würde ich da auch reinfahren, ob ich weiss das es von der anderen Seite verboten ist oder nicht. Wenn sich darüber Jemand beschwert würde ich darauf hinweisen dass kein Verbotsschild da ist, was nicht verboten ist ist erlaubt. Was Anderes wäre es wenn da normalerweise ein Schild wäre, aber umgefahren oder sowas wurde. Als Ortskundiger würde ich dann wissen müssen dass es verboten ist, nur das betreffende Schild grade nicht da ist.

Da wurde das notwendige Schild vergessen. Kommt öfters mal vor... Eine Nachfrage bei der Kommune sollte den Umstand klären können.

Solange es niemand sieht oder du niemand behinderst sollte das kein Problem sein da durch zu fahren.