Frage zu: Landwirtschaftlicher Verkehr frei

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das ist nicht erforderlich - man darf mit jedem Fahrzeug dort fahren, wenn dies im Zusammenenhang mit der Bewirtschaftung dort steht.

D. h. allerdings auch, dass selbst der anliegende Landwirt diesen Weg nich einfach nur als Abkürzung nutzen dürfte - wobei da der Nachweis schwierig sein dürfte. :D

Und als Weinberghüter im Herbst (wie in unserer Gegend) darf man schließlich auch alle Wege befahren - weil es mit zur Ausübung des Dienstes gehört. ;)

Lektüre dazu: http://snipurl.com/28t07ko

Vielen Dank für den Stern. ;)

Hallo woosdolos,

wenn die Straße mit dem Zeichen Zeichen 250 (siehe Abbildung 1) und dem Zusatzzeichen 1026-36 (siehe Abbildung 2) versehen ist, dürfen nur Fahrzeuge die Straße benutzen, die der landwirtschaftlichen Bodennutzung dienen. Das müssen zwar nicht zwangsläufig Traktoren sein, sondern können auch durchaus PKW´s sein, aber das Fahrzeug muss halt landwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen.

Unter http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/01_archiv/2002/21_020626/index.php wird da drauf auch näher eingegangen.

Schau Dir bitte mal den Link an:

Verstößt Du gegen das Verbot, droht Dir ein Bußgeldbescheid mit folgenden Inhalt:


Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog

Tatbestandsnummer: 141166

Tatbestand: Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/255/260 *) gesperrt war. Ordnungswidrigkeit gem.

§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.3 BKat

Verwarnungsgeld 20,00 Euro

Keine Punkte


Übrigens, fehlt der Zusatz: "Landwirtschaftlicher Verkehr frei", dürfen natürlich auch keine landwirtschaftlichen Fahrzeuge die Straße nutzen, es sei denn sie haben eine Ausnahmegenehmigung.

Ich hoffe die Antwort war hilfreich.

Schöne Grüße
TheGrow

Abbildung 1 - (Straßenverkehr, Verkehrsrecht, Landwirtschaft) Abbildung 2 - (Straßenverkehr, Verkehrsrecht, Landwirtschaft)

Hallo,

Landwirtschaftliche Fahrzeuge sowieso, aber mit normalen PKW´s ist eine Genehmigung in Form eines Aufklebers auf dem Auto notwendig.

aber wenn ich keinen Aufkleber habe und jetzt mit meinem Auto zu einem meiner Felder fahre um den Bestand zu kontrollieren oder änhliches ist es dann verboten?

aber mit normalen PKW´s ist eine Genehmigung in Form eines Aufklebers auf dem Auto notwendig.

Rechtsgrundlage dafür bitte - denn DAS höre und lese ich zum ersten mal. Außerdem habe ich auf noch keinem Pkw eines Landwirst o. dgl. bzw. deren Beauftragter so einen Aufkleber gesehen. ;)

alle,die mit der landwirtschaft dort direkt zu tun haben,dürfen da fahren.