Wann darf ich Wirtschaftswege / Feldwege befahren?

6 Antworten

Habt ihr denn einen Pachtvertrag, etwas wofür ein Land- oder Forstwirt im Gegenzug geradesteht o.ä. ? 

Ist diese Fläche wirklich aus rein land- oder forstwirtschaftlichen Interesse in eurem Besitz, könnt ihr das sicher nachweisen (Projekt, dienlich der Landwirtschaft oder Forstwirtschaft) und der Förster ist damit ruhig zustellen.

Anders sieht´s natürlich aus mit Bauwägen, die wild aus dem Nichts entstehen und eigentlich einem Jugendtreff ähneln.

Also, was genau macht ihr da und welche Nachweise gibt´s?

Wir sind ein Interessengemeinschaft und haben uns eine Wiese zur Ausübung unseres Hobbys gepachtet.

Ich vermute mal, bei dem Hobby handelt es sich nicht um einen im weiteren Sinne land- oder forstwirtschaftliche Betätigung?

Am Anfang steht ein Schild worauf nur Landwirtschaftlicher und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei ist.

Mehr gibt es dazu eigentlich auch nicht zu sagen...

Dürfen wir den Weg nutzen um zu unserer gepachteten Wiese zu kommen?

Nein. Ihr bräuchtet dazu eine unbefristete Ausnahmegenehmigung, die ihr sehr wahrscheinlich nicht bekommen werdet.

Ohne Auto ist es nicht möglich unsere Sachen auf die Wiese zu bekommen.

Das hätte man sich vielleicht überlegen sollen, ehe man die Wiese pachtete. Wenn ihr  bei der zuständigen Genehmigungsbehörde keine Erlaubnis erhaltet (wovon im Kontext auszugehen sein wird), müsst ihr euch eben eine andere Wiese suchen, die über eine öffentliche respektive eine Privatstraße mmit entsprechender Erlaubnis zu erreichen ist,.

Was unter dem Begriff :"Land- und forstwirtschaftlich" genau zu verstehen ist, wird in § 6 Abs. 5 FeV genau, als abschließend, definiert.

Folglich sind diese gesperrten Wege nur dann freigegeben, wenn der Benutzer gewerbsmäßig Land- bzw. Forstwirtschaft betreibt. Hobbygärtner haben keinen Anspruch auf Freistellung.

Wenn Opa also auf seinem Gartengrundstück den Rasen mähen möchte und dazu mit seinem Privat-Pkw die Weg befährt, der nur für LoF- Zwecke freigegeben ist, dann handelt er ordnungswidrig, da er nicht gewerbsmäßig tätig ist.

Das in der Praxis mancher Ordnungshüter hierbei beide Augen zudrückt, ist unerheblich. Rein rechtlich dürfen nur diese Personen dort fahren, die gewerbsmäßig Land- bzw. Forstwirtschaft i.S.d. §§ 34-62 BewG betreiben.

Folglich dürft ihr -rein rechtlich- mit euren Pkws nicht zu dem gepachteten Grundstück fahren.  Der Förster hat also grundsätzlich Recht.

Es bleibt nur die Möglichtkeit einer Ausnahmegenehmigung. Eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren dieses Weges kann (muß aber nicht)  von der Ordnungsbehörde auf  Antrag in Schriftform erteilt werden.


Euer Anliegen ist nicht die Land- oder Forstwirtschaft. Somit dürft Ihr den Weg nicht befahren. Wenn der Weg für alle anlieger zu befahren sein sollte, dann stände dort ein "Anlieger frei".

Ich weis jetzt zwar nicht, was Ihr auf der Wiese macht, aber es ist IMHO auch fraglich, ob das zulässig ist, wenn die Wiese als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist und von Euch zu Freizeitzwecken oder sonstigem genutzt wird.

Modellflug ist eigentlich zulässig sofern man die Grenzen einhält :O)

Die Fläche ist eine kleine Wiese ohne Bäume.

@bigfoot49

Das wird nichts, der Förster hat Recht.

-> Schleppen oder andere Wiese suchen.

@bigfoot49

Naja, wenn die Wiese nun aber durch die Nutzung des Vereins zum Modelflugplatz wird, dann ist es keine landwirtschaftliche Nutzfläche mehr.

Ich gehe davon aus, dass Ihr dort nur Modelle fliegt, die leicht genug sind, und dass die Wiese weit genug weg von geschlossenen Ortschaften ist. Ansonsten wäre eine Erlaubnis für den Modelflugplatz erforderlich.

Aber Modelflug ist auf jeden Fall keine LoF, und somit dürft Ihr den Weg nicht befahren.

Ggf. könnt Ihr beim zuständigen Sraßenverkehrsamt eine Ausnahmegenehmigung bekommen, oder eine Umwidmung des Weges erreichen.

Ihr habt eine Wiese gepachtet? Dann dürft Ihr die selbstverständlich anfahren. Keine Ahnung, was Ihr da für Interessen habt? Wenn Ihr darauf Skat spielt, dann hat das keinen landwirtschaftlichen Hintergrund.

Aber alleine, um die Wiese zu mähen, müsst ihr natürlich hinfahren dürfen. Oder übernimmt das jemand anders?

Ihr habt eine Wiese gepachtet? Dann dürft Ihr die selbstverständlich anfahren. 

Nein. Jedenfalls nicht ohne Genehmigung, wenn es um das Zusatzschild Z 1026-38 geht. Hier ist mindestens ein gewerblicher Zusammenhang mit Land- und Fortswirtschaft zwingend vorgeschrieben.

Aber alleine, um die Wiese zu mähen, müsst ihr natürlich hinfahren dürfen.

Nein. Ggfs. ist eben jemand zu beauftragen, der dazu berechtigt ist, aber der Pächter selbst ist es per se nicht. Es steht ja auch nirgends, dass Mähen hier überhaupt vorgeschrieben wäre.

@FordPrefect

Ok, das scheint wohl außerhalb Bayerns ein wenig strenger gehandhabt zu werden. Aber solange wir nicht wissen, warum die Wiese gepachtet wurde, kann man dazu nichts Verlässliches sagen.

@tinalisatina

Ok, das scheint wohl außerhalb Bayerns ein wenig strenger gehandhabt zu werden.

Nein, denn es handelt sich um Bundesrecht. Allerdings gilt natürlich immer - wo kein Kläger, da kein Richter. Hat der Revierförster aber den Betreffenden bereits ermahnt, dann droht irgendwann tatsächlich ein Bußgeldverfahren. Auch in Bayern. ;-)

@FordPrefect

Nee, schon klar, dass die StVo bundeseinheitlich ist. Aber anscheinend ist es in Bayern wohl etwas kulanter gehandhabt. Oder besser: realitätnäher, weil man eben hin und wieder auf sein Grundstück fahren will/muss. 

Aber da hast Du Recht, wenn der Oberförster schon mal mit dem Finger zeigt, dann sollte man aufpassen. Gemeinde nachfragen und evtl. Sondernehmigung holen.