Wer bezahlt den Schaden (Mietrecht)?

6 Antworten

Wenn es am Schalter liegen sollte und es eine wirksame Kleinreparaturklausel in deinem Mietvertrag gibt, und die Kosten das vereinbarte Limit nicht übersteigen, darf der Vermieter die Reparaturkosten auf dich abwälzen.

Alles Andere geht zu Lasten des Vermieters.

Generell ist der Vermieter für Instandhaltung/-setzung und ggf. Ersatz zuständig.

Nur wenn dem Mieter ein Verschulden nachgewiesen werden kann müßte dieser die Kosten tragen.

der Vermieter -- Rolläden sind teil der gemieteten Sache, und vom Vermieter in Stand zu halten.

Erstmal den Schalter überprüfen ...

Ihr Mietvertrag gibt Ihnen darüber sehr klar Auskunft!

Einfachmal genau durchlesen, was Sie da zu Kleinreparaturen, Schönheitsreparaturen etc. dazu schriftlich mit Ihrem Vermieter vereinbart haben.

Zu Ihrer vorab Beruhigung dürfte dieser "Kelch an Ihnen vorübergehen".