wer haftet bei wasserschaden vom balkon

5 Antworten

Wenn quasie auf dem Balkon Eimer mit Wasser ausgeschüttet wurden oder vergleichbares stattgefunden hat, dann haftet der Vermieter, weil sien Gebäude dann nicht mit einer wasserdichten Aussenhaut funktioniert. Dem zufolge müssten ähnliche Schäden auch auftreten, wenn es zB. regnet und Schlagregen auf dem Balkon niedergeht. Jedes Gebäude muss sozusagen wasserdicht hergestellt sein. Der Vermieter sollte gegen solche Schäden entsprechend versichert sein.

Da das Wasser ja nicht aus einer Wasserleitung ausgetreten ist, ist es also ein Haftpflichtschaden. Es kommt dann darauf an, wie alt die Kinder sind, die den Schaden verursacht haben. Ob hier die Aufsichtspflicht verletzt wurde, wäre bei einem größeren Schaden wohl ein Fall für das Gericht.

Auf jeden Fall solltet ihr den Schadensersatzanspruch an eure Haftpflichtversicherung melden. (UMGEHEND)

Diese prüft die Rechtslage und wird einen unberechtigten Anspruch abwehren, oder aber den berechtigten Anspruch befriedigen.

Eigene Aussagen dazu sollte ihr keinesfalls dem Geschädigten gegenüber machen.

Auch ob hier die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des Eigentümers eintritt, ist nicht eure Sache

na die Eltern und wahrscheinlich die Versicherung???? wenn man für Wasserschaden versichert ist

du als mutter bzw deine haftpflicht

Der Vermieter !