Mietrecht: Wer ist für die Fassade zuständig?

8 Antworten

  1. ist die Arbeitsplatte von der Küche aus Marmor??? stinknormale Arbeitsplatten kosen vielleicht "maximal" 100 bis 150€...
  1. was versteht der Vermieter unter "unfachmännischem Anstrich"???
  1. Kochplatte reparieren oder erneuern kostet nicht alle Welt...
  1. Pakett muss nicht gleich wegen Flecken erneuert werden...
  1. du mietest die Wohnung und nicht die Fassade, wäre ja sonst so als müsstest du beim Auszug das ganze Haus von ausßn streichen oder neu verblenden lassen... selbst wenn irgendein Vogel von aussen gegen 'ne Scheibe fliegt und diese beschädigt, oder irgendwer einen Stein von aussen ans Fenster wirft, kommt die Gebäudeversicherung dafür auf... ich hatte selbst mal nen Idioten von Vermieter am Hals, der wollte dass ich aussen Unkraut aus den Fugen der Bepflasterung kratzen oder rund ums Haus Unkraut hacken sollte (nicht im Garten, hatte ja keinen)..... such' dir da mal schnellstmüglich nen Fachanwalt für Mietrecht und schalte Mieterbund ein!!!

Hier geht es nicht um 36.000€ sondern nur um eure Kaution. Der Vermieter ist verpflichtet im Zeitraum 6 Monate nach Mietende die Kaution abzurechnen. Das hat er vermutlich nicht. Der Vermieter ist verpflichtet Mängel die er nach Mietende feststellt euch sofort zu nennen und die Beseitigung von EUCH zu verlangen. Auch das ist vermutlich nicht erfolgt. Eine offizielle Rückgabe der Mietsache nach Ende des Mietvertrages hat vermutlich stattgefunden, wurde dieser Vorgang protokolliert? Wer war Zeuge, wer hat das Protokoll unterschrieben? Wenn der Vermieter hier die Flucht nach vorn antritt um von seinem Fehlverhalten abzulenken, dann solltet Ihr eure Rechte kennen und auch wahrnehmen. Der Mieterverein ist kompetent, ihr braucht keinen RA.

Jetzt listet er auf: ca. 10.000 € für das Streichen aller Wände im Haus, weil mein Mann es nicht fachgerecht gemacht hätte. ca. 1.800,00 € für eine neue Arbeitsplatte in der Küche. ca. 400,00 € für das Reinigen von Lichtschächtenneben weiteren Kleinigkeiten der Hammerca. 24.000 € für das Entfernen der Rankbepflanzung (wilder Wein und teilweise Blauregen) am Haus und die Erneuerung der Fassade.

Der Vermieter soll sich mal auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen. :-)

  1. Der Vermieter hat nur 6 Monate Zeit um Forderungen für Mängel aus dem Mietverhältnis geltend zu machen.

  2. Muss er Euch die Mängel anzeigen und eine angemessene Frist setzen, damit Ihr den Mangel beheben könnt.

Da beides nicht eingehalten wurde bleibt der Vermieter auf den unverschämten Forderungen sitzen.

Er hat natürlich anwaltliche Unterstützung.

Sein Anwalt weiß genau, dass die Forderungen nicht rechtens sind, aber man nennt Anwälte ja nicht umsonst Rechtsverdreher. :-)

Du solltest Dir auch fachliche Unterstützung durch den Mieterbund holen.

MfG

Johnny

Für Mängel/Schäden die der Vermieter nicht binnen 6 Monaten nach Mietende/Rückgabe der Mietsache geltend macht kann er nichts mehr fordern, auch nicht mit der Kaution verrechnen.

Diese hätte er übrigens auch spätestens nach 6 Monaten auszahlen bzw. darüber abrechnen müssen.

Auf die angeblichen Schäden würde ich nicht weiter eingehen, nur die Kaution fordern.

Am besten gleich per Mahnbescheid.

Hallo Angilegna, Das klingt verdächtig danach, als würde euer ehem. Vermieter versuchen, euch einzuschüchtern. die meisten der genannten Punkte sind Sache des Vermieters. Lediglich kleinere Schönheitsreparaturen sind eure Sache, und wenn er meint, dass ihr die nicht richtig gemacht habt, muss er sich das begutachten lassen.

Ihr seid ja im Mieterverein, geht da einfach so schnell wie möglich hin. Dann könnt ihr auch wieder ruhiger schlafen, wenn die euch auch sagen, dass der Vermieter einen an der Waffel hat!

albatros  31.05.2014, 09:31

Diese Forderung wäre verjährt (6 Monate ab Rückgabe der Mietsache ist die gesetzl. Verjährungsfrist dafür).