Wenn man statt 17.500 € 18.000 € verdient, zahlt man dann 19% Umsatzsteuer auf die 18.000 €?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Lies dir mal den §19 UStG an, der ist sprachlich recht einfach gehalten und auch für Nicht-Steuerberater zu verstehen.

Danke für den Tipp, muss leider gestehen, dass ich das nicht verstehe.

@timbuktu100

Oh, na dann:

Ich unterstelle mal, dass du nicht in diesem Jahr deine Tätigkeit begonnen hast.

WENN du in DIESEM Jahr ÜBER 17.500,- kommst, DANN wird ab NÄCHSTEM Jahr Umsatzsteuer von dir erhoben; UND ZWAR auf die Umsätz vom NÄCHSTEN Jahr.

AUSNAHME: Kommst du DIESES Jahr VORAUSSICHTLICH ÜBER 50.000,- Umsatz, dann wird die Umsatzsteuer BEREITS FÜR DIESES Jahr erhoben; RÜCKWIRKEND vom 01.01.2013.

So weit verstanden?

Wie wird die Umsatzsteuer rückwirkend erhoben?

Es wird schlicht unterstellt, dass die Umsatzsteuer in den bisherigen Umsätzen bereits drin war. Aus 50.001,- Umsatz werden dann 100/119 = 42.017,65 Umsatz und 19/119 = 7.983,35 Umsatzsteuer, die erhoben wird.

Davon abziehbar ist natürlich die bereits geleistete Vorsteuer.

Wenn die Umsatzgrenze überschritten wird, greift die Kleinunternehmerregelung nicht mehr, steht in § 19 Umsatzsteuergesetz.

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

Leider gibt das Finanzamt keine Auskünfte

Das Finanzamt darf keine Steuerberatung machen, aber Fragen werden eigentlich schon beantwortet.

ein Steuerberater wäre sicher sehr teuer.

Aber dringend zu empfehlen.

Noch ein kleiner Hinweis: Die Umsatzsteuer ist für den Unternehmer ein durchlaufender Posten - er stellt sie seinen Kunden in Rechnung und führt sie an das Finanzamt ab (abzüglich der ihm von anderen Unternehmern in Rechnung gestellten Umsatzsteuer).

Wenn man über 17.500,- Euro Umsatz = Einnahmen (nicht Gewinn) kommt, dann wird ab dem folgenden Jahr die Umsatzsteuer erhoben.

Also für dieses Jahr keine Gefahr.

Nur am 01., oder 2. 01. nachzählen und wenn die Einnahmen höher waren ab dann mit Umsatzsteuer und natürlich Vorsteuerabzug arbeiten.

Du meinst die Kleinunternehmerregelung, da bist Du bis zu diesem Betrag von der Umsatzsteuer befreit. Darüber ist die Umsatzsteuer fällig. vermutlich auch rückwirkend. Vielleicht kannst Du mit ein paar geschäftlichen Investitionen was machen (Büromaterial usw.)

Bei der Kleinunternehmerregelung geht es um den Umsatz und nicht um den Gewinn. Was sollen geschäftliche Investitionen an der Höhe des Umsatz ändern?

Darüber ist die Umsatzsteuer fällig.

Das ist nicht richtig.

Wird der Betrag überschritten, ist man ab dem nächsten Jahr abführungspflichtig, auf die gesamten Umsätze.

In der Umsatzsteuer gibt es keinen Freibetrag.

Wenn die Kleinunternehmerregelung nicht greift, zahlt man auf den vollen Betrag Umsatzsteuer.

Deine Tätigkeit könnte aber umsatzsteuerfrei nach §4 Nr. 21 b) UStG sein.

Noch ein kleiner Hinweis: Vielleicht hilft es, wenn Du Umsätze durch verspätete Rechnungsstellung auf das nächste Jahr verlagerst. Oder hast Du die 17.500 € jetzt schon überschritten?