Kann ich bei einer neuen Brille Vorsteuer abziehen?

10 Antworten

Du kannst es ja versuchen, die nächste Betriebsprüfung kommt aber bestimmt... Die Brille kannst du aber als außergewöhnliche Belastung in deiner Einkommensteuererklärung ansetzen (allerdings zumutbare Belastung beachten)

warum nicht? ich kann ohne Brille nicht arbeiten, da ich sehr schlecht sehe - so schlecht dass ich nicht mal die Strassenbahnnummer erkennen kann oder Gesichter die weiter entfernt sind, als 1 Meter, von daher ist sie sehr wohl relevant für meinen Betrieb...ohne, wäre ich hilflos und unproduktiv...

da muss ich wohl meine vorschreibern leider recht geben. keine betriebsausgabe = keine absetzbarkeit

Vergiss es. Die Brille berührt sowohl Deine Privatsphäre, als auch deinen Beruf. Da einen Aufteilung der Kosten, auch im Schätzungswege (Brillentragtagebuch!?) nicht möglich, bzw. nicht glaubhaft wäre, wird alles der privaten Lebensführung zugeordnet, als nix abzugsfähig. So ist das bei allen Kosten, die Teils privat, teils beruflich veranlasst sind. Nur Spezialbrillen (Schweisser...) wären abziehbar.

...also, so und nicht anders ist es.

Lass Dir vom Optiker eine neue Rechnung ausstellen in der er eine "Arbeitsbrille" berechnet. Dann verbuchst du die unter sonstigen Ausgaben und ziehst die Vorsteuer.
Bei einer evtl. Betriebsprüfung kann man dann immer noch mit dem Prüfer streiten.

Find ich nicht so nett, dass Du den Optiker hier in die Beihilfe jagst und den Frager in die "Steuerhinterziehung". Der Tipp ist ja noch fragwürdiger, als die "Fachliteratur"-Quittungen.

@Wago1956

Und wieso? Genau wie ich trägt er ja wohl seine Brille auch bei der Arbeit. Kann man ja auch zu 50% geschäftlich buchen und 50% privat.
Gemäss Aussage meines Steuerberaters: "Buch jeden Beleg der arbeitsrelevant ist. Bei einer Prüfung kann man mit dem Prüfer darüber streiten."
Hast Du schon mal eine Betriebsprüfung mitgemacht? Es ist ein einziges grosses Schachern nach dem Motto erkennst du das an, verzichten wir auf jenes. Darum buche ich halt auch solche Sachen aber keine Romane als Fachliteratur.

@Wolfi0410

Sollstest mit Deinem Steuerberater mal drüber reden, ob sich das wirklich lohnt.

Viele kleine Angestellte im Buchhandel haben Jahrelang "Fachbuch" auf jede Quittung geschrieben, wenn der Kunde es wollte. Superclever, weil ja auch Kinderbücher für Kindergärtnerinnen und Schmuddelliteratur für Literaten und Journalisten Fachbuch sein können.

Das hat der BFH bitterböse abgestraft. Fragt der Kunde nach der Fachbuchquittung, müsste heute die Verkäuferin ja entscheiden, ob das für den Kunden wirklich ein solches ist, das kann sie nicht. Macht sie es trotzdem, weiß sie, das der Kunde es von der Steuer absetzen will und macht sich damit der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig. Wie gesagt, das ist keine Therorie, sondern ausgeklagt. Übrigens erkennt das Finanzamt nur Buchquittungen an, auf denen der Titel vermerkt ist.

BPs habe ich übrigens schon über mindestens 500 mal mitgemacht.