Kann der gerichtsvollzieher bei verschulden der Eltern die gegenstände der kinder pfänden?

10 Antworten

Er muss beweisen, dass er auf seinen Namen die Geräte gekauft hat oder wenn sie Geschenke sind, z. Bsp. der Eltern, Großeltern, etc., sich von ihnen am Geschenkstag eine Bestätigung geben lassen, schließlich sind das Geräte, die alle über Rechnung mit Warenangabe und Garanite laufen, und wo meist der Name angegeben wird. Wenn nicht wird's schwieriger, wenn kein weiteres Gerät der Art in der elterlichen Wohnung vorhanden ist, und es als elterliches Gut bzw. Algemeingut (alle benützen die Geräte) angesehen wird, denn da kann man schwer das Gerät/diese Geräte als Geschenk(e) an Sohn oder Tochter angeben.

Kindersachen - Spielzeug, Gewand, auch Kinderhandys, Kindercomputer, usw. -, auch die Sachen Jugendlicher, wie Skiers, Scaters, Tennisausrüstung, Handys, Fotoapparat, usw., können nicht so ohne weiteres gepfändet werden, sind ja meist Geschenke von den Eltern, Großeltern oder anderen. Und sie sind damit Eigentum des Kindes, der Kinder. Es gibt in Österreich keine Sippenhaftung mehr.

Das denke ich auf Grund meines Berufslebens in dem ich mit Pfädungen bei Kunden zu tun hatte.

Amerian  25.10.2010, 16:16

Vergessen: Wenn der Gerichtsvollzieher trotzdem pfändet, weil die Beweise nicht genug waren, dann kann man beim zuständigen Vollzugsgericht bzw. beim Versteigerungsamt Einspruch erheben und die Sachen werden ausgesondert.

Der Gerichtsvollzieher DARF eigentlich nur Sachen pfänden, die den Eltern gehören. Aber woher soll der Gerichtsvollzieher wissen, was ihnen gehört und was nicht? Die Gläubiger haben ja wohl ein berechtigtes Interesse daran, dass Schuldner nicht einfach ihr Hab und Gut in einem Nachbarzimmer abstellen oder ihren Kindern "übergeben" und damit dem Gerichtsvollzieher den Zugriff verweigern. Deshalb WIRD der Gerichtsvollzieher im Zweifel auch Gegenstände pfänden, von denen er vermutet, dass sie den Eltern gehören und von diesen dem Sohn nur überlassen werden.

Dagegen KANN/MUSS sich der wahre Eigentümer wehren, indem die korrekten Eigentumsverhältnisse nachgewiesen werden, notfalls im Wege einer Klage. Meistens reichen aber Kaufbelege und Zahlungsnachweise (vom eigenen Konto) gegenüber dem Gerichtsvollzieher aus. Der hat ja keine große Lust, sich lange mit der Sache herumstreigen zu müssen.

Da deine Eltern als Schuldner regresspflichtig sind und nicht du, kann der Gerichtsvollzieher die nichts nehmen, dass ist eine ganz einfache Logik. Nun solltest du aber darauf achten, dass deine Eltern sobald der Gerichtsvollzieher da ist, nicht plötzlich behaupten, dass was in deinem Zimmer steht auch den Eltern gehört, sonst wäre das was dir gehört, sehr schnell weg wäre. Besprich dich daher vorher mit deinen Eltern, um etweigen Missverständnissen vorzubeugen. klar???

. So könnten denn mein verschulden der Eltern, die Wertgegenstände des Jungen gepfändet werden beim erscheinen eines Gerichtsvollziehers ?

Der satz sollte eigentlich so lauten : . So könnten denn beim verschulden der Eltern, die Wertgegenstände des Jungen gepfändet werden beim erscheinen eines Gerichtsvollziehers ?

Hallo Leute

Also mal zu Info. Der Gerichtsvollzieher darf alles Pfänden was in der Wohnung ist. Solange es nicht gesetzlich vor Pfändung geschützt ist. Selbst geliehene Sachen können gepfändet werden.