wenn man mich kündigt darf man das?

9 Antworten

1 so einfach geht das auch nicht wie der chef das macht den der will dir doch noch seinen angeblichen Umsatz Einbruch unterjubeln den muss er erstmal beweisen oder warst du an den fehlenden tagen die/der einziegste angestellte dort und hast dich Nichtmal telefonisch krank gemeldet.In 6 tagen verdingst du keine 450€ und Dan kann er die auch nicht einbehalten dazu kommt ja auch noch das du dafür eine au hast womit er trotz deinem fehl verhalten nichts einbehalten kann und darf.Mache eine kopie der aus und behalte diese und gib ihm noch die echten au mal sehen wie er das dan mit deinem lohn einem Gericht erklären will.

2 Fals du in einer ausbildung sein sollte wäre das so auch nicht erlaubt und dan nach der probezeit ist man erstmal unkündbar bis du ein paar zb 2-3 abmahnungen zusamen hast.

meine frage ist es ob er mir die oben genannten kosten abzihene darf von meinem gehalt

Selbstverständlich nicht!!

Der Arbeitgeber ist lediglich berechtigt, für Erkrankungstage, für die der Arbeitnehmer keine Bescheinigung vorlegt, das entsprechende Arbeitsentgelt so lange einzubehalten, bis die Bescheinigung vorgelegt wird.

Dazu ist er berechtigt nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 7 "Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers" Abs. 1 Nr 1:

Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern,
1.solange der Arbeitnehmer die von ihm [...] vorzulegende ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt [...].

Dieser Einbehalt des Entgelts ist ihm nicht erlaubt, wenn er die Bescheinigungen zwar nicht vorliegen hat, ihm aber aus anderen Gründen die Tatsache der Erkrankung sicher bekannt ist.

Hatte wegen deiner unentschuldigten 6 Fehltagen

Du hast ihm Übrigen nicht "unentschuldigt" gefehlt, wenn Du Dich - spätestens zu Beginn der Arbeit - jeweils beim Arbeitgeber krankgemeldet hast.

Eine Kündigung aus diesem Grund ist nicht berechtigt und wäre vor Gericht nicht haltbar, wenn nicht mindestens bereits ein Mal vorher schon wegen der gleichen Pflichtverletzung abgemahnt wurde.

Irgendwelche behaupteten Kosten darf Dir der Arbeitgeber nicht berechnen; ohnehin gibt es keine Kosten, die er Dir anlasten könnte wegen Deiner Erkrankung.

Außer dem Lohneinbehalt (vorübergehend, wenn die Bescheinigungen nachgereicht werden) besteht für den Arbeitgeber nur die Möglichkeit der Abmahnung wegen verspäteter Einreichung (Kündigung nur, wenn es schon Abmahnungen aus gleichem Grund mit entsprechender Sanktionsdrohung gegeben hat).

Warum hast du sie AU noch nicht abgegeben. Solange der Chef sie nicht hat, sind sie vollkommen überflüssig

Die Frage ist, wieso hast du die AUs nicht ordnungsgemäß eingereicht?

Familiengerd  30.01.2020, 16:48

Nein: Die Frage ist, ob der Arbeitgeber die behaupteten Gelder abziehen darf!

Das darf er selbstverständlich nicht!!

Laura897 
Fragesteller
 30.01.2020, 16:52
@Familiengerd

ich danke dir wenisgten einer der es versteht

Romanzev33  30.01.2020, 17:08
@Laura897

Du hast nicht korrekt gehandelt, in dem du die AU nicht Fristgerecht abgegeben hast.

Weshalb soll sich denn dann dein Chef dir gegenüber noch korrekt verhalten?

Gleiches Recht für alle.😁🤣🤣

Familiengerd  30.01.2020, 17:18
@Romanzev33

Was für ein Schwachsinn ist das denn?!?

Romanzev33  30.01.2020, 17:21
@Familiengerd

😉🤣😊Da fehlt es wohl am nötigen Durchblick.👍😊

Wer sich korrekt verhält, der wird auch korrekt behandelt.

Ganz einfach im Grunde.

Familiengerd  30.01.2020, 17:25
@Romanzev33

Was soll denn das mit "Durchblick" zu tun haben!

Du meinst also, Du dürftest Dich rechtswidrig verhalten, weil ein anderer Mensch sich Dir gegenüber rechtswidrig verhalten hat?!?

Das ist wohl mehr alttestamentarisches "Auge um Auge ..."!

Romanzev33  30.01.2020, 17:30
@Familiengerd

Das hat mit Fingerspitzengefühl zu tun, wer selbst nicht korrekt oder nicht zuverlässig ist, der kann das dann auch nicht von anderen verlangen.

Familiengerd  30.01.2020, 17:33
@Romanzev33

Und Du meinst also, weil die Fragestellerin die Bescheinigungen nicht rechtzeitig/noch nicht vorgelegt hat, würde das denn Arbeitgeber berechtigen, angebliche "Kosten" einzubehalten?

Und das ist dann "Fingerspitzengefühl"?

Was soll dieser Schwachsinn?!?

Romanzev33  30.01.2020, 17:36
@Familiengerd

Du kapierst es auch nicht. Der Arbeitgeber verhält sich erst mal genau so unkorrekt und lässt sie wahrscheinlich erst mal etwas zappeln.

Und dann wird er ihr das was ihr zusteht noch geben irgendwann nehme ich an.

Aber einstellen wird er sie sicher nicht mehr.

Familiengerd  30.01.2020, 17:38
@Romanzev33
Du kapierst es auch nicht.

Das sagst - bei einer solchen Einstellung - ausgerechnet DU?!?

Romanzev33  30.01.2020, 17:41
@Familiengerd

Ja, aber nur jemandem mit DEINER Einstellung.👍🤗

Familiengerd  30.01.2020, 18:51
@Romanzev33

Und die wäre??

Dass falschem Verhalten nicht mit falschem Verhalten zu begegnen ist??

Romanzev33  31.01.2020, 07:17
@Familiengerd

Fehlverhalten wird verteidigt, und korrekte Bezahlung gefordert. Wie soll LFZ im Krankheitsfall funktionieren wenn 6 Tage lang keine AU vorgelegt wird?

Vertrauensverhältnis ist gestört, daher so schnell wie möglich Rausschmiss.

Familiengerd  31.01.2020, 12:13
@Romanzev33
Fehlverhalten wird verteidigt

Von wem denn??

und korrekte Bezahlung gefordert

Ein vertragliches Fehlverhalten berechtigt den Arbeitgeber nicht zu rechtswidrigem Verhalten!

Wie soll LFZ im Krankheitsfall funktionieren wenn 6 Tage lang keine AU vorgelegt wird?

Du hast offensichtlich keine Ahnung (vielleicht solltest Du einmal meine eigene Antwort lesen)!!

Es geht hier nicht um die Lohnfortzahlung - die darf der Arbeitgeber (in der Regel) so lange einbehalten, bis Nachweise erbracht werden, wenn ihm nicht aus anderen Gründen die Tatsache der Erkrankung sicher bekannt ist -, sondern um Kosten, die dem Arbeitgeber angeblich wegen der Erkrankung (von der er ja weiß!) entstanden sind und der Fragestellerin anrechnet!

Romanzev33  31.01.2020, 13:56
@Familiengerd

Ob ich nun keine Ahnung habe, und du dafür den vollen Durchblick, ist mir völlig egal. Solche Leute die eben mal 6 Tage unentschuldigt fehlen, können meinetwegen in einem Betrieb mit 500 oder 1000 Arbeitsplätzen mit durchgeschleift werden. Aber in einem Betrieb wo 8 Gesellen und 2 Auszubildende arbeiten kann ich mir solche Luschen nicht leisten. Die nichts bringen und nur Geld kosten. Bei mir fliegen die schneller wie sie schauen können.

Ich brauche Leute die ran klotzen, sonst kann ich meine Aufträge nicht erledigen.

Die haben es dann aber auch gut, und bekommen für gute Leistung auch mal was extra. So läuft das und nicht anders.

Familiengerd  31.01.2020, 14:16
@Romanzev33

Ach! Von der "Sorte" bist Du! Das erklärt alles!

die eben mal 6 Tage unentschuldigt fehlen

Die Fragestellerin hat nicht "unentschuldigt" gefehlt, wenn sie sich bei ihrem Arbeitgeber krank abgemeldet hat.

Die nichts bringen und nur Geld kosten.

Erstens ist das sowieso Quatsch, zweitens bekommt ein Arbeitgeber (mit nicht mehr als 30 Arbeitnehmern) die Kosten der Lohnfortzahlung von der Krankenkasse zu 40 - 80 % (je nach Satzung) erstattet.

Aber ich merke schon: Wenn das Wissen nicht reicht, herrschen bei Dir nicht rationale Überlegungen, sondern nur Meinung und "Bauchgefühl" (wie beim sprichwörtlichen berüchtigten "Stammtisch").

Aber von mir aus ...

Romanzev33  31.01.2020, 14:22
@Familiengerd

Von mir aus auch, Thema für mich beendet, kommt eh nichts bei rum.🤣🤣😊

Solche Leute kann ich mir nicht leisten, und die werden bei mir nicht alt.

Wieso gibst du die AU‘s nicht ab?

Laura897 
Fragesteller
 30.01.2020, 16:32

ok leute meine frage ist nicht warum habe ich diese dinger nicht abgegeben entweder schreibt etwas nützliches oder lasst es bleiben.

Romanzev33  30.01.2020, 16:37
@Laura897

Hey Laura, weil du die Laura bist, brauchst du diese Dinger natürlich nicht ab zu geben, wo kämen wir denn da hin, könnte ja jeder kommen❓ *gell*

Mach weiter so Laura, ciao bis dann.😉🤣😊😀😁

Vampire321  30.01.2020, 16:43
@Laura897

Wenn du mit der Einstellung auch mit deinem Chef redest, wundert es mich nicht das er dich gekickt hat...

Familiengerd  30.01.2020, 16:49
@Romanzev33

Laura897 hat völlig Recht:

Die Frage ist nicht, warum sie Bescheinigungen (noch) nicht abgegeben wurden, sondern ob der Arbeitgeber die behaupteten Gelder abziehen darf!

Das darf er selbstverständlich nicht!!

Im Übrigen hätte die Kündigung aus diesem Grund vor Gericht keinen Bestand, wenn aus gleichem Grund nicht schon mindestens (!) einmal wirksam abgemahnt worden ist!

Der Kommentar ist völlig "an der Sache vorbei"!!

Familiengerd  30.01.2020, 16:52
@Vampire321

Was hat die "Einstellung" mit der konkreten Frage zu tun?!?

Nichts!

Vampire321  30.01.2020, 16:58
@Familiengerd

Mit der Frage vielleicht nichts, aber mit der Ursache die zu der Frage geführt hat vielleicht ... wenn nicht sogar wahrscheinlich?!

das hatte mehr inhaltlichen Bezug zur Frage der FS als deine an mich gerichtete Frage... also - worüber reden wir jetzt? ;)

Familiengerd  30.01.2020, 17:21
@Vampire321

Das Herumhacken auf den Ursachen der Frage führt aber nicht zur Beantwortung der Frage.

das hatte mehr inhaltlichen Bezug zur Frage der FS als deine an mich gerichtete Frage...

Nämlich "null"!

Vampire321  30.01.2020, 17:28
@Familiengerd

Same procedure as every time... *gähn*

trägst du privat eigentlich einen sheriff-Stern oder rennst du mit einer ‚security‘ Jacke durch die Gegend?

Familiengerd  30.01.2020, 17:29
@Vampire321

Daran ändert auch Dein verschlafenes Gehirn nichts! 😜

Familiengerd  31.01.2020, 12:27
@Vampire321
trägst du privat eigentlich einen sheriff-Stern oder rennst du mit einer ‚security‘ Jacke durch die Gegend?

Ich kommentiere hier - ob es Dir passt oder nicht -, wenn ich Aussagen zu arbeitsrechtlichen Fragen lese, die ganz einfach falsch sind, von Vorurteilen/Vorverurteilungen geprägt sind, von bloßen Spekulationen als "Tatsachen" ausgehen, nur "moralisieren" und dabei die eigentliche Frage ignorieren, bloße "Meinung" zu einem Thema als rechtliche Fakten ausgeben usw.

Und da ist Dein Gerede von "sheriff-Stern" und "'security' jacke" einfach nur albern.

Vampire321  31.01.2020, 12:29
@Familiengerd

Wenn du meinst... dir steht deine meinung selbstverständlich ebenso zu, wie mir meine...und wir haben nunmal unterschiedliche ... who cares?

Familiengerd  31.01.2020, 13:08
@Vampire321

Ich habe aber keine "Meinung" zu der Frage geäußert, sondern eine arbeitsrechtliche Bewertung des in der Frage mitgeteilten Sachverhalts.

Meine Meinung zu dem Sachverhalt spielt überhaupt keine Rolle, so wenig wie Deine - wobei Deine Meinung noch nicht einmal etwas mit der konkreten Frage zu tun hat!!

Aber was soll's ...

Vampire321  31.01.2020, 15:25
@Familiengerd

Mit deinem Schlusswort sind wir mal einer Meinung!

Familiengerd  31.01.2020, 16:22
@Vampire321

Das ist gut!

Denn mein Schlusswort ging von "Ich habe" bis "was soll ..."! 👍😁

Vampire321  31.01.2020, 16:54
@Familiengerd

Ich bezog meine Zustimmung auf das ‚was soll‘s...‘

wie du schon sagtest... ‚was soll’s...?‘