Wenn man im Untermietvertrag nicht eindeutig vereinbart hat, dass Telefonkosten extra gezahlt werden, kann der Vermieter nachträglich diese einfordern?

6 Antworten

aber dann würde Aussage gegen Aussage stehen. Er hätte das mit in den Vertrag aufnehmen müssen, wenn er es jetzt einfordert. Immerhin habe ich dort über 2 Jahre gewohnt, ohne dass er die Telefonkosten einforderte.

Wenn der Vermieter es nicht beweisen kann, wird er wohl kaum mit einer Forderung durchkommen.

ACEGIKMOQ 
Fragesteller
 03.11.2015, 11:53

So sehe ich das auch, vielen Dank! Er hat die ganze Zeit kassiert, was ich zwar auch nicht beweisen kann, aber wenn es hart auf hart kommt, wird er auch nicht das Gegenteil beweisen können. Ich werde ihm nicht doppelt die Telefonkosten geben, auf eine Klage lässt er es sicher eh nicht ankommen. Mal schauen, was er sich noch einfallen lässt. Vielen Dank an alle, die mir geantwortet haben - ich bin nun um einiges entspannter!

Eigentlich verlangt es der Anstand, dass man seine Telefonkosten selbst bezahlt - es sei denn, im Untermietvertrag wurde vereinbart, dass diese bei der Miete inklusive sind.

ACEGIKMOQ 
Fragesteller
 02.11.2015, 09:39

ja, genau, es wurde vereinbart, dass ich die Telefonkosten inkl. zahle, aber eben nicht eindeutig im Mietvertrag vermerkt...

ACEGIKMOQ 
Fragesteller
 02.11.2015, 09:49
@ACEGIKMOQ

Ich habe immer diese 30 Euro mehr gezahlt als die ursprüngliche Untermiete. Ich möchte nur nicht doppelt zahlen!

Ist denn der Grundbetrag (ohne die 30 Euro zusätzlich) im MV beziffert? Wenn ja, ist ja durch deine Überweisung (incl. 30 EURO) bewiesen, dass du monatlich die verlangten Gebühren zahltest. Da müsste dann schon dein Vermieter erklären, wofür die gezahlt wurden. Durch die Zahlung ist spätestens dann diesbezüglich ein Vertrag entstanden, der einzuhalten ist.

Da kann er sich das nicht noch mal bezahlen lassen.

ACEGIKMOQ 
Fragesteller
 02.11.2015, 11:15

Nein, eben leider nicht. Die eigentliche Miete war 30 Euro weniger, es wurde aber die Gesamtmiete zzgl. der 30 Euro im Untermietvertrag aufgenommen (ohne Nennung). Leider kann ich nicht beweisen, dass dies für die T-Kosten aufgeschlagen wurde bzw. dass die Grundmiete geringer war..

Das Telefon gehört nicht zum Mietvertrag, wenn es nicht ausdrücklich erwähnt ist. Wenn es nicht dein Telefon und nicht auf deinem Namen angemeldet ist, dann ist es nicht einmal selbstverständlich, dass du es überhaupt benutzen darfst. WENN du die Erlaubnis freundlicherweise hast, müssen auch die Kosten, die du verursachst, bezahlt werden. Wenn du dich an der Grundgebühr nicht beteiligen willst, kann dir der Telefonbesitzer auch die Benutzung untersagen. Es ist kein Unterschied, ob es sich um ein Festnetztelefon oder Handy handelt. Der, der es besitzt, sagt, wie es benutzt wird. Wenn jemand dein Handy benutzen darf, weil du es ihm erlaubst, darst du auch die Bedingungen festlegen. Das hat mit dem Mietvertrag nichts zu tun - wenn nicht ausdrücklich erwähnt.

ACEGIKMOQ 
Fragesteller
 02.11.2015, 09:41

Ich hatte mit dem Vermieter des Zimmers vereinbart, dass ich 30 Euro mehr bezahle für die Nutzung von Internet und Telefon, aber es wurde nicht im Mietvertrag aufgeführt, nur der Gesamtmietpreis. Jetzt möchte er (nach einem Streit und anstehendem Auszug) das Geld rückfordern.

landregen  02.11.2015, 09:43
@ACEGIKMOQ

Eine mündliche Vereinbarung ist ein rechtlich wirksamer Mietvertrag. Er hat ebenso Rechtsgültigkeit wie ein schriftlicher. Das Problem ist nur, dass sich schwer etwas beweisen lässt, wenn es hart auf hart kommt.

ACEGIKMOQ 
Fragesteller
 02.11.2015, 09:45
@landregen

aber dann würde Aussage gegen Aussage stehen. Er hätte das mit in den Vertrag aufnehmen müssen, wenn er es jetzt einfordert. Immerhin habe ich dort über 2 Jahre gewohnt, ohne dass er die Telefonkosten einforderte.

Was heißt denn "nicht eindeutig"? Was wurde denn vereinbart?

ACEGIKMOQ 
Fragesteller
 02.11.2015, 09:39

ich zahle 30 Euro mehr als die vereinbarte Untermiete für Telefon, steht aber nicht explizit im Mietvertrag.

webya  02.11.2015, 12:09
@ACEGIKMOQ

Dann sind die da auch nicht mit drin.