Wann gilt ein untervermietetes Zimmer formal als möbliert?

3 Antworten

Wenn die meisten Möbel darin dem Vermieter gehören und/oder vertraglich die Möblierung fixiert ist.

Das das in Deinem Fall nicht so ist, gilt es als unmöbliert.

Es gelten also die Kündigungsfristen gemäß § 573c Abs. 1

Der Vermieter kann nur aus wichtigem Grund kündigen.

Oder ohne wichtigen gemäß § 573a BGB, dann aber mit einer K-Frist von mindestens 6 Monaten.


Die Frage hast Du doch am 1.2.14 schon mal gestellt.

http://www.gutefrage.net/frage/kuendigungsfrist-bei-untermiete-in-unmoebliertem-zimmer

Ab wann gilt ein Zimmer als möbliert? Ich habe einen Untermietvertrag. Der Vermieter will mich kündigen, im Standardmietvertrag ist das Zimmer weder als möbliert, noch als unmöbliert definiert. Ein Hochbett war drin und ein Tisch.

Das ist wohl zu dürftig um als möbliertes Zimmer zu gelten.

Es steht im Vertrag, dass ein Übergabeprotokoll Bestandteil des Vertrages ist, aber es wurde keins angefertigt.

Man sollte sich Verträge immer gründlich durchlesen.

Wenn die Übergabe erfolgt, dann sollte direkt ein Protokoll angefertigt und nach Möglichkeit unterschrieben sein.

Unterschreibt der Vermieter nicht(was er auch nicht muss), dann von Zeugen unterschreiben lassen.

MfG

Johnnymcmuff

Bei dieser Ausstattung ist m. E. das Zimmer als unmöbliert zu betrachten. Demgemäß gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten, ab 5 Jahren Mietdauer 6 Monate, ab 8 9 Monate. Vorstehendes gilt für den Vermieter. Deine KF beträgt 3 Monate.