Untervermietung Kind?

4 Antworten

Natürlich darf man, aber muss man auch nicht. Komische Frage.

Die Vermieter wissen von dem "Wohnen" aber würden dann nichts vom Untermietvertrag erwähnen!?

Wie ist das zu verstehen?

Ich wollte nur wissen, ob man das dem Vermieter vom Hauptmieter wissen lassen muss mehr nicht aber sorry für die Frage meine fresse

@Meer1669

Wenn du das wissen möchtest, wieso fragst du es dann nicht? Was genau du wissen wolltest, war nicht zu verstehen, da du ja geschrieben hast, die Vermieter würden davon wissen. Ja, die Vermieter müssen davon wissen, es sogar genehmigen.

@Zakalwe

Danke ja dann hatte ich mich wohl nicht deutlich ausgedrückt dann endschuldige ich mich natürlich. Die Vermieter vom Hauptmieter wissen das mit der Tochter. Meine Frage war halt nur, ob die Vermieter des Hauptmieter auch darüber in Kenntnis gesetzt werden müssen wegen des Untermietvertrages

@Zakalwe

Nix muss da vom Vermieter genehmigt werden!!!!!

@Gerhart

nur informieren sollte man den Vermieter, genehmigen braucht er das nicht.

@adelaide196970

Doch, muss er. Liegt ein berechtigtes Interesse vor, kann er die Erlaubnis zur Untervermietung aber nicht verweigern.

Die Tochter kann natürlich auch so da wohnen. Es geht aber um die Untervermietung.

@Zakalwe

Es geht um das Wohnen der Tochter in der Mietwohnung der Mutter !!!

@Gerhart

Es geht um die Untervermietung. Sie wohnt ja schon dort.

@Zakalwe

Ein Mietvertrag zwischen Tochter und Mutter in der Wohnung der Mutter ist genehmigungsfrei und nun Punkt.

Man muß nicht untervermieten beim eigenen Kind. Man kann es auch so aufnehmen. Der Vermieter kann es schlecht verbieten, wenn z. B. Kind sonst obdachlos wäre. Nur wenn die Wohnung zu klein ist, kann er dagegen angehen. Nur beim JobCenter Hartz 4 ändert sich etwas.

Beim Einwohnermeldeamt kann allerdings ein Untermietvertrag gefordert werden, denn ansonsten müßte er Vermieter ja eine Bescheinigung ausfüllen und wenn Untermietvertrag der Mutter, dann nicht.

Muss man nicht das stimmt aber warum hat man sowas vor? Ist ja nicht auf mich persönlich bezogen ne ne.... Ich habe das im Bekannten Kreis aufgeschnappt und hatte mir die Frage gestellt, warum man das als Mutter machen möchte ( Untervermieten) und meine Frage war ja nur, auch wenn der Vermieter des Hauptmieters davon weiss das die Tochter da lebt ob dieser auch wissen und genehmigen muss, das es einen Untermietvertrag wohl dann geben soll oder ob der Hauptmieter das ohne Einverständnis machen kann /darf

@Meer1669

Der Vermieter muß informiert werden aber er kann die Aufnahme des Kindes nicht verbieten.

@adelaide196970

Das weiss ich ja danke.

Beim Einwohnermeldeamt kann allerdings ein Untermietvertrag gefordert werden ...

Das Einwohnermeldeamt verlangt keinen Mietvertrag sondern eine Wohnungsgeberbescheinigung. Die stellt dann ganz einfach die Mutter aus, weil diese ihrer Tochter ja als Besitzerin (nicht Eigentuemerin!) der Wohnung den Wohnraum zur Verfuegung stellt.

@DerCaveman

o.k. das meinte ich auch.

@DerCaveman

Das wusste ich auch danke. Meine Frage war ja nur, ob die Vermieter des Hauptmieters gefragt werden /informiert werden müssen was den Untermietvertrag angeht oder ob es dem Vermieter des Hauptmieters,, egal " ist?! Also könnte es, wenn die das machen sollten ( Untermietvertrag) Ärger geben mit dem Vermieter des Hauptmieters richtig?!

@Meer1669

informiert werden muß der Vermieter, nur verweigern kann er es nicht. (Info wegen Nebenkosten, Wasser etc. und der Vermieter mußt wissen, wer alles bei ihm wohnt, da hat er ein Anrecht drauf.).

Warum sollte die Mutter einen Untermietvertrag mit ihrer Tochter schliessen wollen, der sie zu Steuererklärung, mehrmonatiger Kündigungsfrist und Aufgabe des Hausrechts (Besucher, Übernachtungsgäste) verpflichtet wenn sie stattdessen Aufnahme der Tochter in ihre Wohnung dem Vermieter anzeigt, dafür ein angemessenes Nutzungsentgelt für Einrichtung, WLAN, Heizung usw. sowie Treppenahusreinigung und abwechslende Einkäufe verlangt, jeden ungebetenen Gast rauswerfen und selbst die Tochter aus der Wohnung weisen kann, wenn das Wohnexperiment scheitern sollte?

Das kann ich leider auch nicht beantworten und stelle mir die Frage wozu alles?! Hab es auch nicht verstanden bzw verstehe das nicht ist mir etwas zu hoch 😂

Die Vermieter des Hauptmieter sprich die Mutter ( Hauptmieter) wissen ja davon das die Tochter da ist es ging mir ledeglich um die ndere frage was mir wohl zu hoch erscheint warum man das macht und ob es da Ärger geben könnte wenn die Vermieter des Hauptmieter davon Wind bekommen?! :-)

@Meer1669

Noch einmal: Die Aufnahme ihres Kindes in die Wohnung muss die Mutter ihrem Vermieter lediglich mitteilen. Ärger droht da nur von anderer Seite: Steuererklärung, Kündigung, Besucher, Übernachtungen u. a. wenn sie einen Untermietvertrag mit ihrem Kind abschlösse.

Meiner Ansicht nach darfst Du das, solange der Vermieter nichts dagegen hat. Vor allem mußt Du die Miete, die Deine Tochter bezahlt, natürlich auch als Mieteinnahme versteuern.

Der Vermieter kann das Wohnen der Tochter bei der Mutter generell nicht verbieten.