Mietangebot zurückziehen

2 Antworten

Wenn Du ganz klar zum Ausdruck gebracht hast das der Vertrag bis zum ... unterschrieben zurück gesendet werden soll, kannst Du von dem Angebot noch Abstand nehmen.

Wenn der Termin nicht eingehalten wird.

Tip für die Zukunft, als Vermieter niemals dem potentiellen Mieter einen schon unterschriebenen Vertrag zuschicken oder aushändigen.

Fifamo 
Fragesteller
 17.03.2020, 17:25

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Den Vertrag als Vermieter bereits zu unterschreiben war in der Tat keine kluge Idee, dem stimme ich voll und ganz zu.

Ist die Länge der Frist bedeutend?
Also kann ich ein Mietangebot, welches am Montag mit den Worten "Bitte den Mietvertrag in den nächsten Tagen unterschreiben und mir per Mail zurückschicken."
versehen wurde, am Mittwoch um die Frist"Wenn ich bis Samstag keine Antwort erhalte, wird das Mietangebot zurückgezogen"
ergänzen?

anitari  17.03.2020, 17:31
@Fifamo

"In den nächsten Tagen" ist sehr schwammig "bis Samstag" auch. Ein exaktes Datum wäre besser.

Fifamo 
Fragesteller
 17.03.2020, 17:33
@anitari

Verzeihung, ich habe mich nicht klar ausgedrückt.

"Bis Samstag, den 21.03.20, 18 Uhr" war meine Forderung

anitari  17.03.2020, 17:35
@Fifamo

OK, dann warte den 21.3. ab.

Zwar kannst du als Antragender für die Annahme des Antrags eine Frist bestimmen und die Annahme damit nur innerhalb der Frist erfolgen, § 148 BGB.

Nur wenn der VM den fristwahrend unterschrieben Vertrag mit Briefpost versendet, käme ein Mietvertrag auch nach 18 Uhr am Sonnabend zustande.

Denn für eine fehlende Zustellung an einem Samstag haftet er nicht, § 149 BGB :-O

IMHO würde ich mich mit neuem Mietvertragschluss vor Montag nachmittag bedeckt halten :-O