Wenn man eine MPU machen muss und ein Cannabisrezept vom Arzt erhält, darf man dann trotz MPU kiffen?

4 Antworten

In Deutschland herrscht die 1ng/ml grenze.

Hast du über 1ng/ml aktives THC im Blut, gilst du als Berauscht gefahren. Egal ob du dich berauscht gefühlt hast oder nicht.

Somit ungeeignet für den Straßenverkehr. Egal ob du das zeug von deinem Stammdealer oder von deinem Doc bekommen hast.

wenn du in der Vergangenheit bekifft beim fahren erwischt wurdest, kannst du ohnehin konsum und teilnahme nicht trennen. Wieso sollte er dir die Führerscheinstelle den Führerschein wieder geben wenn du in zukunft weiterhin kiffen willst, wenn du es in der Vergangenheit nicht trennen konntest ?

Da hast du recht. Allerdings gibt es Leute die Probleme mit der Führerscheinstelle bekommen weil sie mit Cannabis erwischt wurden, ohne damit jemals gefahren zu sein.

Dürfen tuste es ,aber wenn sie darauf testen bei der MPU, dann fällst du halt durch.

Danke, das war alles was ich wissen wollte 😄

Darf man, aber Auto fahren darf man dann nicht mehr.

Einziger Vorteil des Rezeptes: Man macht sich nicht strafbar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Was aber egal wäre, da man unter diesen Medikamenten ohnehin kein Kraftfahrzeug führen darf.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ja aber der Drogentests fällt ja auch positive aus, wenn man nicht berauscht gefahren ist. Also verweigert man jemanden seine Medikamente, weil er mal mit ein wenig Gras erwischt wurde, ohne jemals versucht gefahren zu sein ?

@3meinehoheit3

Du darfst die Medikamente doch nehmen.

Welchen Sinn macht aber eine MPU, wenn man ohnehin auf absehbare Zeit unter Betäubungsmitteln steht, welche die Teilnahme am Straßenverkehr als Fahrzeugführer verhindern?

@Maxxismo

Wenn ich z.B. Cannabis als Medikament bekomme und am Sonntag Abend einen Rauche, dann kann ich doch Montag Mittag wieder Fahren ohne unter Drogen Einfluss zu stehen. Allerdings wäre ein Test bei häufigen Konsum ja trotzdem positive

@3meinehoheit3

Dann besprich das doch einfach mit der Führerscheinstelle... ;-)