Bitte guckt mal.mit Bild ob das rechtens ist MPU?
schaut mal auf das Bild , Ärzte wie Privatleute sagen mir sie.glauben das nicht bis sie es sehen
Da steht schwarz auf weiss dass eine ahds Erkrankung zwangsweise zur MPU führt .
falls mit verkehrsmedizinischer Begutachtung MPU gemeint ist
4 Antworten
Grundlegend sehe ich da jetzt erst mal keine rechtliche Mögöichkeit, gegen diese Bescheidung der Verkehrsbehörde an sich rechtlich aufschiebend vorzugehen.
Bis hier her handelt es sich erst mal rein um eine rein amtlich vorbereitende Massnahme dieser Behörde zur Festlegung einer endgülltigen Entscheidung.
Konkret von " MPU " steht da aber nichts. ( Medizinisch-psychologische Untersuchung )
Kläre daher mal ab mit der Behörde, welche Art von Gutachten die dann tatsächlich von Dir wollen.
Nach Schrieb sieht es eher nach einer amtsmedizinischen Begutachtung ( äG ) bei Dir aus.
Sprich' mit Deinen deswegen behandelnden Ärzten und danach mit der Fahrerlaubnisbehörde, was die genau zusätzlich von Dir wollen an amtlicher Begutachtung.
Um eine Mpu scheint es hier nicht zu gehen, sondern nur um ein rein ,medizinisches Gutachten durch einen zulässigen Amtsarzt.
Deine derzeit wegen ADHS behandelnden Ärzte müssten Dich da beraten können, was Du jetzt wie zu tun und beantragen hast.
Handle aber schnell, damit Du die Fristen im Schreiben nicht überschreitest zur "Beibringung"....
Also das ist eine verkehrsmedizinische Untersuchung und keine MPU.
Du wirst nicht psychologisch untersucht. Aber ich würde an deiner Stelle den Bullen anzeigen. Ich hatte eine ähnliche Situation, ein Polizist wollte mir mit der flachen Hand ins Gesicht schlagen. Ich habe Anzeige erstattet.
Ich musste auch eine verkehrsmedizinische Untersuchung machen aber keine MPU und der Arzt sagte dass ich weiterhin Autofahren kann.
Der Bulle hat dich angezeigt und wenn du weisst wie er heisst, mache auf jeden Fall Anzeige wegen falscher Verdächtigung. Das ist überhaupt nicht strafbar was du gemacht hast und das hätte der Bulle wissen müssen. Deshalb zeige ihn auf jeden Fall an. Ich habe den Bullen auch angezeigt und es wurde ermittelt, dann ist er im letzten Jahr vor Weihnachten gestorben. Die Staatsanwaltschaft hat sich lange Zeit gelassen und gewartet und erst nachdem er starb würde das Verfahren gegen ihn eingestellt.
Ich glaube nicht mal das Schreiben, denn die Grammatik ist unter aller Sau.
Beispiele:
- "Sollten sie die oben genannte Bestätigung nicht .. nicht vorlegen"
- Nach d.h. fehlt das Komma
- Was soll AHDS sein? Es gibt ADHS, aber kein AHDS.
Wie soll man denn etwas "nicht vorlegen"? Sieht mir extrem nach einem Scherz aus. Das hat jemand verfasst, der die deutsche Sprache und die Begriffe hasst.
Ja, und? Alles korrekt .. wo ist jetzt das Problem?