wenn man beim Amt alg bezieht , und sich einen Vorschuss geben lässt , erhält man dann einen Änderungsbescheid ?

2 Antworten

Das Amt gibt niemanden einen Vorschuss. Sie sagen, dass du für den Monat schon Geld zum Lebensunterhalt bekommen hast und somit kein Anspruch besteht auf mehr. 

Wenn es um eine andere Sache* geht, dann musst du diese gut Begründen und bekommst ggf. , wenn es gut läuft, ein Darlehen. 

Sollte das Problem *Essen*, *Lebensmittel* sein, dann wirst du nur Lebensmittel Gutscheine in Form von einem Schreiben bekommen, mit dem du dann bei Aldi , Lidl etc. Essen kaufen kannst. Dies wird dir dann für den nächsten Monat angerechnet. 


Aber einen Vorschuss, gibt es nicht.


Hoff hat geholfen. Gruß

Ichbins2016 
Fragesteller
 11.06.2016, 13:31

Hallo ,

Doch ich habe einen erhalten am 9.6.2016 und heute ein schreiben erhalten zur Änderung meiner Kundennummer. In diesem steht das ich vom 1.6.2016 - 09.06.2016 "einbehaltung einer Forderung der Bundesagentur für Arbeit (absetzungsnummer 3) wegen Abschlagszahlung. Hört sich für mich so an , also wollen sie mit damit mitteilen das ich bis zum 9ten keinen Anspruch mehr habe ,wegen den Vorschuss (also der Abschlagszahlung) oder ?

Zum anderen steht auf der letzten Seite der Satz " ab 1.6.2016 ändert sich die Auszahlung an andere berechtigte " was bedeutet dies ?

Das schreiben wurde maschinell erstellt und quasi genau zu der Uhrzeit als ich den Vorschuss Erhalten habe , also 9.6.2016 um 12.17 Uhr verstehe lediglich den Satz mit der Zahlung an andere berechtigte nicht :(

Gatios  11.06.2016, 13:37
@Ichbins2016

Das ist natürlich merkwürdig. Hast du die Nummer der Hotline vom Arbeitsamt? Gegebenfalls, rufst du mal hier an und schilderst dein Anliegen. Die sind dort immer ganz nett und geben auch Telefonnummern, wo du dich melden kannst um dort nochmal Nachzufragen. 

040/24851444


Ruf da aber heute noch an und klär das, den dieses Sachen mit der Agentur für Arbeit ziehen sich dann gerne in die länge, wenn es zum Schrift Verkehr kommt.


Und dort stellst du nochmal genau deine Fragen die du hast.


Gruß und Viel Erfolg.

Der letzte Satz meines Änderungsbescheides lautet : ab 1.6 ändert sich die Auszahlung an andere berechtigte..was beuderet das alles?