Kann das Sozialamt mir einen Vorschuss auf mein ALG 2 geben, bis mein Antrag bearbeitet ist?

3 Antworten

Es wird oft gefragt wie es mit Vorschuss / Vorläufiger Leistung aussieht, wenn man keine Mittel hat.

Dazu, kurz und knapp folgender Gesetzestext, als Tip.

SGB I (Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) -Allgemeiner Teil -

$ 42 Vorschüsse

(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellungseiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständigeLeistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt.

Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; dieVorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.

(2) Die Vorschüsse sind auf die zustehende Leistung anzurechnen. Soweit sie dieseübersteigen, sind sie vom Empfänger zu erstatten. § 50 Abs. 4 des Zehnten Buches giltentsprechend.

(3) Für die Stundung, Niederschlagung und den Erlaß des Erstattungsanspruchs gilt § 76 Abs. 2 des Vierten Buches entsprechend.

§ 43 Vorläufige Leistungen

(1) Besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen und ist zwischen mehrerenLeistungsträgern streitig, wer zur Leistung verpflichtet ist, kann der unter ihnenzuerst angegangene Leistungsträger vorläufig Leistungen erbringen, deren Umfang er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. Er hat Leistungen nach Satz 1 zu erbringen, wenn der Berechtigte es beantragt; die vorläufigen Leistungen beginnen spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.

(2) Für die Leistungen nach Absatz 1 gilt § 42 Abs. 2 und 3 entsprechend. EinErstattungsanspruch gegen den Empfänger steht nur dem zur Leistung verpflichtetenLeistungsträger zu.

§ 47 Auszahlung von Geldleistungen

Soweit die besonderen Teile dieses Gesetzbuchs keine Regelung enthalten, sollenGeldleistungen kostenfrei auf ein Konto des Empfängers bei einem Geldinstitutüberwiesen oder, wenn der Empfänger es verlangt, kostenfrei an seinen Wohnsitzübermittelt werden.

Ich hoffe der Tip kann eine erste hilfreiche Information sein.

M. f. G. Michael

Sage du hast nichtrs mehr zu essen und brauchst eine Abschlagzahlung

 

wollen sie trotzdem nichts zahlen verlange einen rechtsmittelfähigen Bescheid darüber

gehe zum Sozialgericht und beantrage dort eine EINSTWEILIGE VERFÜGUNG

morgen /übermorgen hast du Geld !

Versuchen,denn harz 4 ist ja auch eine Sozialleistung,ich glaube das dadurch das Sozialamt nicht zuständig ist.Ich würde mal hingehen und fragen.