Unterhalt / Vorschuss etc.? Kinder?

4 Antworten

Das ist nur Unterhaltsvorschuss, dieser ist geringer als der normale Unterhalt.

Den UVG bekommt die Mutter nur, bis Du regelmäßig zahlst. Das geht dann allerdings nach Düsseldorfer Tabelle und nicht nach der Höhe des UVG.

Wenn Du da Zicken machst obwohl Du zahlungsfähig bist, kann die Mutter Strafanzeige erstatten - da wird es dann richtig lustig für Dich.

Der geringste Kindesunterhalt laut Düsseldorfertabelle, und nach der richtet sich der Unterhalt, liegt bei 401€ pro Monat, du darfst gerne freiwillig mehr zahlen.

Das Jugendamt mischt sich immer ein, wenn es um das Kindeswohl geht. Es sollte viel öfter und härter "mitmischen".

Wenn du nicht nachweisen kannst, dass du zahlungsunfähig bist und du trotzdem deiner Unterhaltspflicht nicht nachkommst kann es richtig teuer werden und auch mit Strafmaßnahmen "belohnt" werden.

Es sind deine Kinder, wo ist das Problem?

Kein Problem, ich zahle ja gerne ABER ich bekomme 1280€ netto. Davon zahle ich ca. 143 € Unterhalt. Ich erhalte jetzt ein Kind mit neuer Partnerin. Stehen dem Kind dann die Hälfte der 143€ zu oder bleibe ich trotzdem bei 1080€ mit neuem Kind? Weil meine Partnerin erhält auch nur 350€ Elterngeld...da wären die 70€ mehr für das zweite Kind schon gut, also das quasie der Unterhalt für alle Kinder gleich aufgeteilt wird, egal ob das geld dann quasie auf meinem Konto bleibt es ist ja für mich 2 Kind nicht für MICH.

@Polska1901

Okay, bei dem Einkommen wird es eng. Es handelt sich um eine sogenannte Mangelfallberechnung. Die volle Unterhaltsleistung wären 233€, davon kann das halbe Kindergeld (97€) abgezogen werden, somit sind noch 88€ Barunterhalt zu leisten.

Der zu zahlende Unterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und deinem Nettoeinkommen,damit hat die Höhe des Unterhaltsvorschusses vom Jugendamt nichts zu tun !

Den UHV - würde sie auch nur solange bekommen,solange sie keinen Unterhalt fürs Kind von dir bekommt bzw.den Differenzbetrag wenn dein zu zahlender Unterhalt unterhalb des UHV - liegen würde.

Diesen UHV - musst du nicht zurückzahlen,wenn du dem Jugendamt nachweisen kannst das du nicht mehr zahlen konntest.

Bekommst du mit deiner neuen Partnerin ein weiteres Kind und dein anrechenbares Nettoeinkommen reicht zur Deckung des Unterhaltsanspruchs beider Kinder nicht aus,dann muss eine Mangelfallberechnung durchgeführt werden.

Dann wird je nach Altersstufe des / der Kinder der prozentual zu zahlende Unterhalt vom zum verteilenden übersteigenden Einkommens das über deinem Selbstbehalt liegt ermittelt.

Wenn dann also beide Kinder in der Altersstufe 1 nach der Düsseldorfer Tabelle wären,dann stünde jedem Kind 50 % von deinen angenommenen derzeit gezahlten 143 € Unterhalt zu.

Hallo Polska1901,

die private Einigung kann höchstens darin bestehen,dass du mehr zahlst, als nach der Düsseldorfer Tabelle vorgesehen.

Das Jugendamt mischt sich immer ein, so lange das Kind unter 18 ist, weil es dessen Interessen vertreten muss. Und du musst dem Jugendamt Rechenschaft über deine Einkünfte und deine Zahlungen ablegen.

Unterhaltsvorschuss zahlt das Jugendamt nur dann, wenn du selbst nichts oder zu wenig zahlst. Es holt sich aber dann später das ganze Geld wieder von dir zurück.

Es kann auch sein, dass die Mutter dich unabhängig davon auf weitere Zahlungen verklagt. Das kann dann schon mal bist 40 000 € gehen.

Ich zahle monatlich so viel ich kann, das Jugendamt hat meine Abrechnungen vorliegen. Wieso fordern die denn dann irgendwann was zurück, was ich nicht zahlen kann? Mir bleiben 1080€, was mir zusteht.

Ich hätte noch 2 Fragen. Wenn ich jetzt mit meiner neuen Partnerin zusammen ziehe und ein neues Kind erhalte, dann würden mir bei der Berechnung ( 1080 € für mich und ich zahle momentan 143€ an das Kind, 143:2 € bleiben oder?, d.h. 1080€ + 71,50 €, da das 2 Kind ja bei mir und meiner neuen Partnerin wohnt oder? und wann fällt der Selbstbehalt? Man sagt ja, bei einer Wohnung mit neuem Partner fällt der Selbstbehalt ABER, meine Partnerin erhält 350€ Elterngeld und die Wohnung kostet 650€ inkl. Nebenkosten, so dass mein Teil der ich glaube 320€ ja so gedeckt sind, dass mein SB bei 1080€ bleiben müsste, WEIL wenn der auf 880€ runter geht dann kann ich / wir uns die wohnung nicht mehr leisten....