wie oft bekomm ich im jahr einen vorschuss mit alg 1

4 Antworten

§ 42 SGB I Vorschüsse

(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.

(2) Die Vorschüsse sind auf die zustehende Leistung anzurechnen. Soweit sie diese übersteigen, sind sie vom Empfänger zu erstatten. § 50 Abs. 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend.

(3) Für die Stundung, Niederschlagung und den Erlaß des Erstattungsanspruchs gilt § 76 Abs. 2 des Vierten Buches entsprechend.

Da du laufend bereits Leistungen erhälts, wird die Agentur dir keinen Vorschuss zahlen.

Es gibt noch interne Sonderregelungen der Agentur sogenante HEGA´s. Handlung und Geschäftsanweisungen jedoch wenn ich mich recht Erinnere steht da nur noch was mit Stromschulden drin. Also wenn du Stromschulden hast und kein Aufstocker ALG II bist (den dann wäre das Jobcenter zuständig) werden die keinen Vorschuss zahlen.

Ich denke, das Arbeitsamt braucht dir überhaupt keinen Vorschuss zu zahlen und das die Aussage, dass man nur 1 x im Jahr einen Anspruch auf Vorschuss hat, falsch ist. In einem normalen Betrieb hast du auch keinen gesetzlichen Anspruch auf Vorschuss, dass kann höchstens eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers sein.

Zum anderen, seit wann weißt du, dass im Dezember Weihnachten ist? Vielleicht hättest du wie andere auch, einfach besser mit deinem Geld umgehen sollen. Du bekommst Alg-1, andere leben von Hartz IV oder Sozialhilfe.

Zum Schluss vielleicht noch der Hinweis, dass das Arbeitsamt keine Bank ist. Jeder Vorschuss muss bearbeitet und wieder abgezogen werden, was dem automatischen Ablauf der Auszahlungen erheblich stört, deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass das Arbeitsamt auch in Zukunft Vorschüsse gewähren wird.

Einen Vorschuss bekommst du nur, wenn durch Verschulden der Arbeitsagentur die Zahlung verspätet ausgeführt wird. Ansonsten, wirst du mit deiner monatlichen Zahlung zurecht kommen müssen.

Was soll das denn sein Schönes Weihnachten auf PUMP ??

Ja, ich kann dir helfen! Mit einem Tipp: Teile dein Geld so ein, dass es vom 1. bis zum letzten Tag des Monats reicht! Einen Vorschuss bekommt man nur in absoluten Ausnahmefällen (z. B. wenn der Antrag auf ALG1 rechtzeitig gestellt wurde, aber die Bearbeitungszeit extrem hoch ist, sodass der Arbeitslose für Miete, Strom und notwendigste Grundbedürfnisse (Lebensmittel, Hygiene usw.) nichts mehr hat. Seine private Altersvorsorge muss er dafür nicht kündigen.