Wenn man bei eismann zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde als Führungskraft zu arbeiten oder als selbständiger HV muss dann Fahrtkosten bezahlt werden?
Wenn man bei eismann zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde als Führungskraft zu arbeiten oder als selbständiger HV muss dann Fahrtkosten bezahlt werden?
Wenn man eine Einladung bekommt und es wird einem gesagt, sie können bei uns als selbständiger HV oder als Führungskraft in festanstellung arbeiten muss dann fahrtkosten bezahlt werden wenn nicht ausdrücklich daruaf hingewiesen wurde, dass keine bezahlt werden.
Als Handelsvertreter müssen keine bezahlt werden, da mir gesagt wurde dass ich mir überlegen soll für welche tätigkeit ich arbeiten möchte und ich habe mich für die Führungskraft entschieden. Kann sich der AG das bessere für sich heraussuchen und sagen Ätsch... als HV muss ich keine Fahrtkosten bezahlen als Führungskraft weil Festanstellung ja.
Wie ist jetzt die Rechtslage??
3 Antworten
Fängst du denn da jetzt als Führungskraft an? Du willst doch jetzt etwas ganz anderes machen.
Ich kenne auch Eismann, da fängt keiner (!!!) als Führungskraft an, das ist bei denen nicht vorgesehen, da sie sich die Leute erstmal ansehen wollen. Sie wollen sehen, wie sie denn den Vertrieb so meistern.
Als Führungskraft sollst du deine Mitarbeiter ja motivieren und sie bei dem Vertrieb der Produkte von Eismann unterstützen. Das geht nur, wenn du selber auch als Verkäufer unterwegs warst.
Außerdem wird keiner als Führungskraft eingestellt, der bis jetzt EM-Rente bezog und seine evtl. Führungszeit Jahrzehnte zurück liegt. Das macht kein Unternehmen. Dazu haben sie genug eigene Leute, die sie dann "hoch ziehen".
Nein, ich fange nicht an. Die Bewerbung war vor einem halben Jahr. Ich habe aber Klage erhoben auf Fahrtkosten. Die Richterin schreibt dass nach ihrem Wissen das eine selbständige Tätigkeit ist und kein Arbeitsverhältnis.
Und dann wäre das Arbeitsgericht zuständig und nicht das Amtsgericht. Ich habe das der Rechtspflegerin ausdrücklich gesagt, dass sie es ans Arbeitsgericht schicken soll.
Habe heute gleich einmal die Sachlage erklärt und abgeschickt, dass ich mich als Führungskraft in Festanstellung auf ein Arbeitsverhältnis beworben habe.
"Außerdem wird keiner als Führungskraft eingestellt, der bis jetzt EM-Rente bezog und seine evtl. Führungszeit Jahrzehnte zurück liegt. Das macht kein Unternehmen. Dazu haben sie genug eigene Leute, die sie dann "hoch ziehen".
Das war nicht meine Frage. Hier geht es um Fahrtkosten. Du schweifst schon wieder ab.
Da siehst du leider falsch. Hatte am Donnerstag Verhandlung in Düsseldorf. Jetzt muss eismann auch die Kosten von Stuttgart nach Düsseldorf bezahlen. Habe alles gewonnen und mich nicht auf einen Vergleich mit hälftiger Fahrtkosten eingelassen den der Richter zuvor als Vergleich angeboten hatte.
Ich kenne es so, dass wenn nicht explizit darauf hingewiesen wird, dass keine Fahrtkosten erstattet werden, der Bewerber diese verlangen kann. Wer bestellt, der zahlt.
Die Richterin schreibt dass nach ihrem Wissen das bei eismann eine selbständige Tätigkeit ist und kein Arbeitsverhältnis. Und dann könnte man keine Fahrtkosten verlangen.
Und dann wäre das Arbeitsgericht zuständig und nicht das Amtsgericht. Ich habe das der Rechtspflegerin ausdrücklich gesagt, dass sie es ans Arbeitsgericht schicken soll.
Habe heute gleich einmal die Sachlage erklärt und abgeschickt, dass ich mich als Führungskraft in Festanstellung auf ein Arbeitsverhältnis beworben habe, bzw. zwei stellen zur Debatte standen. Selbst. HV und Führungskraft in Festanstellung.
Was zählt dann?
Die Rechtslage ist, dass Kosten und Auslagen rund um die Bewerbung grundsätzlich nicht erstattet werden müssen.
Wieso wurdest du vom Gericht angeschrieben? Gab es schon eine Verhandlung bzw. Urteil?
Rechtsberatung macht das Gericht nicht. Dürfen sie auch gar nicht.
Hääääh? Die Richterin schreibt, dass nach ihrem Wissen bei eismann eine selbständige Tätigkeit ist und kein Arbeitsverhältnis und keine kosten erstattet werden müssen.
Und dann wäre das Arbeitsgericht zuständig und nicht das Amtsgericht. Ich habe das der Rechtspflegerin ausdrücklich gesagt, dass sie es ans Arbeitsgericht schicken soll.
Habe heute gleich einmal die Sachlage erklärt und abgeschickt, dass ich mich als Führungskraft in Festanstellung auf ein Arbeitsverhältnis beworben habe und die Tätigkeit als selbständiger HV auch überhaupt nicht angenommen habe. Man hat mich eingeladen und mir gesagt, dass ich ein Studium habe und ich als Führungskraft arbeiten kann. Ich solle aber, egal wie ich mich entscheide auf jeden Fall eine Mitfahrt machen. Die habe ich gemacht und mich als Führungskraft entschieden zu arbeiten und eben nicht als selbst. Handelsvertreter.
Nein, es gab noch kein Urteil.
Zuerst wurden die Parteien angeschrieben, wenn keine Meldung innerhalb 14 Tage von der Beklagten eingeht wird ein Versäumnisurteil gemacht, da ich das ebenfalls beantragt habe.
Die haben mich um Stellungnahme angeschrieben.
Beweise mir das bitte. Wo steht das denn?
Was soll ich beweisen??
Habe ich das richtig verstanden, Eismann wollte dich als Führungskraft haben, du hast es aber abgelehnt? Wieso auch immer, du arbeitest da nicht, richtig so?
Nein, falsch verstanden.
Eismann hat mich angerufen und mir gesagt dass ich vorbeikommen soll weil ich studiert habe und ich als Führungskraft arbeiten kann. dann kam ich vorbei und dann sagte man mir, dass ich als selbst. HV viel mehr verdienen würde und ich mir das nochmals überlegen soll.
Egal wie ich mich entscheide, einmal muss ich noch vorbeikommen und eine Mitfahrt machen ob ich doch nicht als selbständiger Handelsvertreter arbeiten möchte. Nach der mitfahrt habe ich gesagt, dass ich als Führungskraft in Festanstellung arbeiten möchte. Dann sagte er mir, er hat das mit seinem Chef besprochen und er sagte, dass ich zu wenig Vertirebserfahrung habe. Als selbst. HV hätte ich über 2000Euro bezahlen müssen und Sprit selber etc. das war mir zu teuer, deshalb kam nur die Führungskraft in Frage. Aber er hat abgelehnt und es war nur ein Köder. Die suchen nur Handelsvertreter und man hat mich reingelegt.
Der Rostocker soll beweisen? Er hat das geschrieben.
Lädt ein Arbeitgeber Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch ein, ist er grundsätzlich zur Übernahme der anfallenden Kosten verpflichtet. Doch es gibt auch Ausnahmen von dieser Regel.
Bewerber haben Anspruch auf Erstattung der Kosten, die für ein Vorstellungsgespräch anfallen. Hierzu gehören neben den Fahrtkosten auch Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Zur Vermeidung unnötiger finanzieller Belastungen und späterer Streitigkeiten ist es für den potenziellen Arbeitgeber jedoch ratsam, eine eindeutige Regelung über den Umfang der zu erstattenden Kosten in die Einladung zum Vorstellungsgespräch aufzunehmen. Diese sollten Personaler dem Bewerber zukommen lassen. Das gehört genauso zum guten Ton wie auch HR-Verantwortliche Wert auf vollständige Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf und Anschreiben legen.
Beweise mir das bitte. Wo steht das denn?
Lädt ein Arbeitgeber Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch ein, ist er grundsätzlich zur Übernahme der anfallenden Kosten verpflichtet. Doch es gibt auch Ausnahmen von dieser Regel.
Mit freundlicher Genehmigung der internationalen Sozietät Hogan Lovells
Bewerber haben Anspruch auf Erstattung der Kosten, die für ein Vorstellungsgespräch anfallen. Hierzu gehören neben den Fahrtkosten auch Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Zur Vermeidung unnötiger finanzieller Belastungen und späterer Streitigkeiten ist es für den potenziellen Arbeitgeber jedoch ratsam, eine eindeutige Regelung über den Umfang der zu erstattenden Kosten in die Einladung zum Vorstellungsgespräch aufzunehmen. Diese sollten Personaler dem Bewerber zukommen lassen. Das gehört genauso zum guten Ton wie auch HR-Verantwortliche Wert auf vollständige Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf und Anschreiben legen.
Und wo steht die rechtslage Rostocker?
Da siehst du leider falsch. Hatte am Donnerstag Verhandlung in Düsseldorf. Jetzt muss eismann auch die Kosten von Stuttgart nach Düsseldorf bezahlen.
Da bist du total falsch informiert. ich wurde vom Gericht angeschrieben und es kommt darauf an ob es um eine selbständige Tätigkeit handelt oder um ein Arbeitsverhältnis also Festanstellung. Du kommst vom Ossiland und da gibts kein Arbeitsrecht?