Wenn ich zum 1.7.2022 in Rente gehen will , muss ich dann zum 30.6.2022 meinen Arbeitsvertrag kündigen?

7 Antworten

Hallo, wenn das Arbeitsverhältnis wegen des bevorstehenden Renteneintritts zum 1.7.2022 gekündigt werden soll, müssen einige Dinge berücksichtigt werden.

Zum Beispiel wann die Kündigung automatisch erfolgt und wie ein Kündigungsschreiben formuliert und zugestellt werden muss...

Wenn Du das Beschäftigungsverhältnis auflösen möchtest, setze Dich bitte rechtzeitig mit Deinem Personalsachbearbeiter/in in Verbindung.

Weitere Informationen findest Du hier => https://www.seniorenbedarf.info/kuendigung-wegen-rente

Um das Beschäftigungsverhältnis zu beenden, muss ein Antrag gestellt werden. Der Kündigungsantrag kann maschinell oder handschriftlich erfolgen, muss aber immer schriftlich gestellt werden. Abhängig von der Kündigungsfrist, die im Arbeitsvertrag geregelt ist (falls nicht, gilt die gesetzliche Frist von vier Wochen), muss die Kündigung zeitig eingereicht werden.
Die Zustellung des Kündigungsschreibens an den Arbeitgeber kann persönlich oder via Postsendung erfolgen. Bei der persönlichen Zustellung ist auf eine entsprechende Quittung zu achten. Die Kündigung bei der Post sollte per Einschreiben mit Rückschein aufgegeben werden, um automatisch die entsprechende Empfangsbestätigung zu erhalten.
Rentenantrag: So geht's...

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Kurz-vor-der-Rente/Wie-beantrage-ich-meine-Rente/Wie-beantrage-ich-meine-Rente_detailseite.html

Viel Erfolg!

Das kommt auf deinen Arbeitsvertrag an. In vielen ist das bereits von vorne herein so festgelegt, dass mit Beginn des regulären Rentenalters, der Vertrag gelöst wird.

  • Der Rentenbeginn beendet grundsätzlich nicht automatsich ein Arbeitsverhältnis.

Da mußt Du in den Arbeitsvertrag oder in den Tarifvertrag schauen...

Wenn dort nicht festgelegt ist, daß das Arbeitsverhältnis automatisch zum Regelrenteneintrittsalter endet, dann muß man kündigen, wenn man nicht weiter arbeiten möchte.

Man kann ja Rente beziehen und weiter arbeiten...

Wenn dies Dein "offizielles" Renteneintrittsalter ist, kannst Du Deinen Vertrag kündigen - oder er läuft gar gemäß vertraglicher Vereinbarung zu diesem Zeitpunkt aus.

Wenn keine betriebliche Vereinbarung besteht, dass bei Renteneintritt das Arbeitsverhältnis endet, musst Du tatsächlich kündigen.