Wenn ich eine Wohnung verkaufen möchte , in der ein mord passiert ist ,muss man das beim Verkauf angeben?!?

10 Antworten

Wenn die Leiche ein halbes Jahr  unentdeckt geblieben ist, wäre das wohl angeraten.

...oder doch noch zu riechen, lieber "DerHans"!?!

Das Verkaufsobjekt muß sachlich richtig beschrieben sein.

An irgendwelche persönlichen Vorzüge oder Nachteile ehemaliger Bewohner richtet sich ein solcher Anspruch keinesfalls.

Verschweigen Sie einen Ihnen bekannten Gebäude- oder Grundstücksmangel arglistig, so kann dies zu haftungsrechlichen Nachteilen für Sie führen.

Mord und Totschlag sind indessen keine haftungsrelevanten Tatsachen, da diese sich gegen Personen gerichtet haben, die hier nicht zum Verkauf gelangen, aber mit dem Bau- und Bodenwert des Verkaufsobjektes nichts zu tun haben.

Gestorben wird und wurde in den meisten zum Verkauf stehenden Bestandsobjekten schonmal.

Muss man nicht, aber in der Regel wird das ein Käufer, früher oder später ja doch in Erfahrung bringen. Normalerweise ist es besser, für den Besitzer einer solchen Wohnung, gleich bekannt zu geben, was da passiert ist, logisch das da der Preis erheblich sinken kann....

Nein, warum? Die Wohnung hat doch nichts gemacht....

sofern sie gesäubert wurde und nichts mehr untersucht werden muss....

Es ist nur zu befürchten, dass "wohlmeinende Nachbarn" dem potentiellen Käufer das eh erzählen.


Nein, nur musst nur einem Kaufinteressenten wahrheitsgemäß antworten, wenn er danach fragen sollte.