Per Zwangsversteigerung Haus kaufen, wann wieder verkaufen?

7 Antworten

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Theoretisch kannst du es nach dem Kauf direkt weiter verkaufen. Allerdings geht immer etwas Zeit ins Land ehe mit dem Notar (Eintragung im Grundbuch, neuer Kaufvertrag,...) alles geklärt ist.

Zudem könnte es auch sein, dass die ehemaligen Besitzer noch raus geklagt werden müssen, wer will schon ein Haus kaufen wo noch andere Leute drinnen wohnen, die sich weigern zu gehen.

Zudem muss man Steuern auf den Gewinn zahlen, wenn man es ich meine kürzer als 10 Jahre besitzt.

Zwangsversteigerungen können einem eine gute Immobilie bringen, aber auch einen Schrotthaufen, wo Renovierungen ewig aufgeschoben wurden oder schlimmstenfalls alles kaputt und vermüllt ist. 

Glück hat man oft bei Immobilien die versteigert werden, da sich Eheleute in der Scheidung nicht einigen konnten wer es bekommt. Diese Immobilien sind oft gut/normal gepflegt. Aber auch da kann man Pech haben.

Kleiner Tipp: Beim ersten Termin darf nicht unterhalb einer bestimmten Wertgrenze des Marktwertes verkauft werden (ich meine 7/10 oder 5/10, das kannst du googeln).
Biete jedoch keiner, bleibt die Grenze beim nächsten mal bestehen. Biete man hingegen z.B. die Höhe der Verfahrens- und Gerichtskosten (die müssen nämlich mindestens gezahlt werden), ist beim nächsten Termin die Grenze gebrochen und es kann auch unter der Grenze verkauft werden, wenn eben die Kosten für die Zwangsversteigerung gedeckt sind. Viele warten und bieten nicht, weil sie denken beim nächsten Termin wäre sie automatisch weg...

Und immer dran denken, dass du vorher einen Teil des Geldes auf das Konto des Gerichtes überweisen musst oder das Geld anders hinterlegen bzw. vorweisen musst (z.B. bestimmte Bankbürgschaften oder Bundesbankschecks). Was erlaubt ist kann man auch googeln, die Kosten dafür erfährst du bei deiner Hausbank. Bar mitbringen, einfach einen Kontoauszug vorzeigen o.ä. reicht nicht, da wirst du mit leeren Händen nach Hause gehen.

Ganz wichtig: Gucke dir das ausliegende Wertgutachten in der Bietzeit an. Da können auch böse Überraschungen wie Asbest drin stehen. Ebenso sind dort oft Infos zu Mietverträgen enthalten, wenn es nicht komplett eigengenutzt war.

Mir wurde mal geraten, falls man wirklich bieten will, vorher zu einer anderen Zwangsversteigerung zu gehen um schon mal zu sehen wie alles abläuft.

Man sollte mit den Gebot nicht bis zur letzten Minute warten, wenn man das Haus wirklich möchte, die kann dann nämlich manchmal ganz schnell um sein und man hat Pech.

Einfach mal googeln, da findet man noch ein paar gute Tipps.

Zudem muss man Steuern auf den Gewinn zahlen, wenn man es ich meine kürzer als 10 Jahre besitzt.

 

Als Ergänzung/Korrektur:

Steuern aus Vermietung und Verpachtung müssen immer gezahlt werden (sofern denn ein Gewinn erzielt wird). Das ist nicht von der Eigentumsdauer abhängig.

Was Du vermutlich meinst, ist die Spekulationssteuer.

wer will schon ein Haus kaufen wo noch andere Leute drinnen wohnen, die sich weigern zu gehen.

 

Teilweise erzielen vermietete Immobilien höhere Verkaufspreise, als leere. Insbesondere, wenn der Kauf als Kapitalanlage geplant ist.

Das mit dem Schnäppchen aus der Teilungsversteigerung wegen Scheidung kann ich so nicht bestätigen. Die Häuser sind zwar häufig neu, aber auch bis zum Anschlag belastet. Häufig übersteigt das bestehenbleibende Recht den Verkehrswert. Ausnahmen hiervon wird es wohl auch geben.

@lesterb42

Häufig übersteigt das bestehenbleibende Recht den Verkehrswert.

In Wirklichkeit ist es häufig so, dass der Verkehrswert vom Meistgebot nicht erreicht wird.

Für die Gläubiger hat das den Nachteil, dass der aufgrund eines Zuschlags erzielte Erlös dem Rang nach unter den Gläubigern nach Abzug der Verfahrenskosten verteilt wird und alle Rechte im Grundbuch gelöscht werden, soweit nicht aus einem bestehenbleibenden Recht heraus nicht betreiben wurde; das wäre dann beim Gebot zu berücksichtigen, da eine solche Belastung vom Meistbietenden zu übernehmen wäre!

Das Haus wird nicht gekauft sondern vom Gericht meist lastenfrei zugeschlagen. Ich würde dir raten, das mit dem Ersteigern zu lassen. Du nimmst meist einem Schuldner sein Haus weg, dass er sich erspart hat. Das ist meist nicht menschlich und man fühlt sich nicht gut so ein Haus zu bekommen. Außerdem sind Schnäppchen sowieso nur noch in Randgebieten möglich, wo eh keiner hin will.

wenn es innerhalb von 10 jahren  verkauft wird, muss man steuern bezahlen.

Das ist falsch.

@lesterb42

Steuern muß man dann zahlen, wenn durch den Verkauf der Immobilie innerhalb von 10 Jahren ohne vorherige Eigennutzung vor dem Verkauf ein Gewinn erzielt würde oder man solche Erberbs- und  Veräußerungsvorgänge gewerblich betreibt.

Mit Verkündung des Zuschlagsbeschlusses bist du Eigentümer und kannst grundsätzlich sofort wieder verkaufen. Tatsächlich vergeht immer etwas Zeit bis man einen Käufer gefunden hat und beim Notar einen Termin bekommt-

links:

https://versteigerungspool.de/

http://www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/zwangsversteigerungstermine/informationsblatt-des-amtsgerichts-hannover--zwangsversteigerung--63636.html

Es gibt auch sehr viel Literatur zu dem Thema. Für Einsteiger gut geeignet:

http://www.ebay.de/itm/Immobilien-gunstig-ersteigern-Zwangsversteigerung-So-ber-Buch-gebraucht-/381841277103?hash=item58e78380af:g:wvAAAOSwnbZYIGRM

Vielen Dank, ich habe mir das Buch gestern bestellt:)

Sie können ein in der Zwangsversteigerung per Zuschlag aufgrund Ihres Meistgebotes erworbenes Objekt unter Vorlage des Zuschlagbeschlusses, der Sie als rechtmäßigen Eigentümer ausweist, unmittelbar in notarieller Form an einen Interessenten weiterverkaufen; Sie müssen dazu nicht im Grundbuch eingetragen sein, bzw. die Umschreibung auf Sie abwarten!