Wenn ich ein Grundstück kaufe, für das es einen Bebauungsplan gibt, das aber noch nicht Erschlossen ist. Muss ich später Spekulationssteuern bezahlen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich kann Dich beruhigen, Du musst keine Spekulationssteuer zaheln. Die gibt es nämlich nicht.

Allerdings unterliegt der Gewinn aus diesen Veräußerungsgeschäften der Einkommensteuer, wenn innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf der Verkauf erfolgt.

Im Gegensatz zu @schelm1 bin ich jedoch der Ansicht, dass wenn nur ein Grundstück erworben wird auch dann keine gewerbliche Tätigkeit, sondern Vermögensverwaltung vorliegt, wenn es nur ein Mal gemacht wird, auch wenn aufgeteilt und an mehrere Käufer veräußert wird. 

Das nächste Geschäft dieser Art wäre dann aber auf jeden Fall gewerblich.

LordSimcoe 
Fragesteller
 30.08.2016, 10:09

Ok, so verstehe ich das nun auch richtig. Weil die Sache sonst eigentlich einkommensteuerfrei wäre, spricht man im Volksmund von Spekulationssteuer. Wobei das eigentlich eine 0815 Gewerbe- oder wie du sagst Vermögensverwaltungssteuer ist.

wfwbinder  30.08.2016, 10:27
@LordSimcoe

  Weil die Sache sonst eigentlich einkommensteuerfrei wäre, spricht man im Volksmund von Spekulationssteuer.

Nein, man spricht im Volksmund von der Spekulationssteuer, weil die Frist von 10 Jahren, nach der es einkommensteuerfrei ist, als "Spekulationsfrist" gilt. Also wenn man innerhalb von 10 Jahren kauft und verkauft, dann geht man eben davon aus, dass es unter dem Gesichtspunkt "schnelles Geld" gemacht wird.

Über 10 Jahre ist es eben Vermögensverwaltung.

LordSimcoe 
Fragesteller
 30.08.2016, 10:10

sorry, wegen der Vermögensverwaltungssteuer. Hab mich verlesen.

Es gibt keine Spekulationssteuer.
Die Differenz zwischen Verkauf und Einkauf ist Gewinn, und der muss versteuert werden, natürlich abzgl. zusätzlicher Kosten, wie z.B. Erschließungskosten.
Wie bei jedem anderen Händler eben auch.

LordSimcoe 
Fragesteller
 29.08.2016, 17:02

AHA! Vielen Dank. Es kam mir schon so merkwürdig vor, als ein Kollege von 50% Spekulationssteuer sprach...

Petz1900  29.08.2016, 17:16
@LordSimcoe

naja, als Lediger hat man bei über 250.000 € zu versteuerndem Einkommen einen Einkommensteuersatz von 45 %. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer. Man kann also schon 50 % erreichen:)
Und als Gewerbetreibender zahlt man bei so einem Gewinn auch noch Gewerbesteuer, die aber wenigstens teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet wird.

LordSimcoe 
Fragesteller
 29.08.2016, 17:57

Das ist mir schon bewusst. Aber das sind Steuern und der Sozialversicherungskram. Also gut.

Sie werden mit dem geplanten Grunsdtücksverkauf gewerblicher Immobilienhändler und müssen Ihren im jeweils laufenden Jahr erzeilten Gewinn versteuern.

Ihre Fragestellung nach zu urteilen, sind Sei ein "blutiger Anfänger" für ein solches Geschäft!

Über die Erschließungs- und die Vermessungnskosten  haben Sie hoffenlich Klarheit; ansonsten könnte es durchaus sein, dass Sie lange vor der Erzielung von Gewinnen längst pleite sind!?!

Wieviel von den 5000 m² nach der erfolgter Erschließeng an Nettobaulandfläche verbleiben, sollte Ihnen ebenfalls vorher klar sein!?!

LordSimcoe 
Fragesteller
 29.08.2016, 16:09

Natürlich gibt es dabei diverse Tücken, die man beachten muss. Ich bin auch nicht nur "blutiger Anfänger", sondern auch noch zu jung, umsowas ernsthaft zu starten. Aber wer weiss was in 10 Jahren ist und ob ich dann nicht Lust dazu hätte.

LordSimcoe 
Fragesteller
 29.08.2016, 17:26

Nur aus Neugier: In welcher Branche sind Sie tätig?