Baugenehmigung aufgrund falscher Angaben

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Das könnte eine sehr heikle Sache werden, wenn du das Haus ersteigerst. Dann ist der Vorbesitzer aus der Haftung. Das Bauamt könnte die Nutzung untersagen, auch wenn bisher die Duldung gegeben war und das Objekt damals "genehmigt" wurde. Stellt sich heraus, dass die Genehmigungsvoraussetzungen nicht gültig waren, sollte man vom Kauf absehen. Oder aber, die Sache v o r dem Kauf, eindeutig und undwiderrufbar klären lassen. Die Probleme danach könnten dir jeglichen Spass an der ersteigerten Immobile nehmen.

Wenn die Bauaufsicht von dem Verstoß gegen die Genehmigungsvoraussetzungen gewusst und nichts unternommen hat bedeutet diese "Duldung" nicht, dass eine Genehmigung entstanden ist. Das bedeutet nur, dass die Bauaufsicht bisher keinen Grund zum Einschreiten gesehen hat, da die Erschließung irgendwie vorhanden ist.

Wenn dieses "irgendwie" jedoch unterbunden wird kannst Du sicher sein, dass die Bauaufsicht die Nutzung des Gebäudes untersagen muss. Und wenn die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung von geschützten Rechten der Nachbarschaft abhängig ist seid ihr völlig vom Nachbarn abhängig.

Die Bauaufsicht wird nicht die Beseitigung des Hauses verlangen, aber seine Nutzung verbieten, wenn die Nachbarschaft irgendetwas unternimmt, wodurch die Erschließung verhindert wird.

Die Rechtsprechung zur Duldung illegaler Gebäude ist sehr vielseitig und immer von einer Ermessensentscheidung im jeweiligen Einzelfall abhängig. Irgendwelche Sprüche bei GF werden Euch deshalb nicht weiterhelfen.

wenn eine Baugenehmigung vorlag ist es rechtsgültig, da die Einspruchsfrist ja schon lange vorbei ist. Nur bei einem Überbau wären Miete an den Nachbarn zu zahlen

Wenn Sie das Haus verkaufen wollen, sollten Sie sich vorher über den aktuellen genehmigungsrechtlichen Stand erkundigen, damit Sie nach dem Verkauf keinen Schiffbruch erleiden indem man Sie regresspflichtig für Schaden macht, der aus diesen falschen Angaben entsteht.

Nein, wir wollen nicht verkaufen sondern aus einer Zwangsverteigerung erwerben. Freundlicherweise haben wir eine Vollmacht zur Bauakteneinsicht bekommen. Der Bau wurde genehmigt obwohl er nicht genehmigungsfähig gewesen wäre. Alle bisher erlassenen Abrissferfügungen wurden "kleingeklagt". Baugenehmigungen wurden wurden teilweise nachträglich ausgestellt obwohl diese gegen geltendes Recht verstossen.

@Michael4000

Falls Sie Angst haben, lassen Sie die Finger davon!. Sind sie erst mal durch Zuschlag Eigentümer geworden, haften Sie alleine für alle mit dem Objekt verbundenen Unregelmäßigkeiten! Der enteignete Voreigentümer ist dann ohne jede Haftung Ihnen gegenüber aus der Nummer raus!

@schelm1

Nein, Angst haben wir nicht. Wir würden jedoch gerne wissen in wie weit eine einmal erteilte Baugenehmigung zurückgenommen werden kann.