was bedeutet voll erschlossen? (Grundstück, Haus...)

5 Antworten

bedeutet, dass Zufahrt, Stromanschluss Wasserzufuhr und Abwasserkanal -bis an die Grundstücksgrenze bereit gestellt worden ist....

Das ist eine übliche irreführende Aussage eines Maklers. Entweder ist das Grundstück "voll erschlossen" , (d.h. Frischwasser, Abwasser, benutzbare öffentliche Verkehrsfläche) - dann habt ihr Bauland und könnt neu bauen oder den Altbau sanieren.

Wenn aber nur das alte Haus "voll erschlossen" ist bedeutet das nicht, dass ihr Baurecht habt. Das alte Haus hat dann (wahrscheinlich) " baurechtlichen Bestandsschutz", Ihr könnt es aber nur erhalten und nicht neu Bauen und auch nicht anbauen.

Das sind baurechtliche Tricks, auf die immer wieder Laien hereinfallen. Also überzeugt euch erst einmal, ob das Grundstück im Baugebiet liegt, (§ 30 oder § 34 BauGB), und dann schaut nach, ob das bestehende (voll erschlossene) Gebäude den dortigen Festsetzungen entspricht. Erst dann habt Ihr Rechtssicherheit.

Das bedeutet, das Gebäude ist am Stromnetz angeschlossen sowie Abwasser (Kanalisation) sowie Frischwasser (Trinkwasser). Außerdem ist eine Straße (meist mit Gehweg und Straßenbeleuchtung) vorhanden.

google würde es dir auch sagen. heisst, liegt an eienr strasse und ist an wasser, kanal und strom angeschlossen und ähnliches

Das Haus sollte alle notwendigen Anschlüsse und eine Zuwegung besitzen.