Wenn ich den "Vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis" habe, muss ich mir dann den Führerschein abholen oder bekomme ich den geschickt?
Ich habe heute meine praktische Prüfung bestanden. Nun habe ich den "Vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis". Jetzt weiß ich aber nicht ob ich zur Führerscheinstelle gehen muss um den Führerschein dort abzuholen, oder ob ich ihn zugeschickt bekomme.
3 Antworten

Die weitere Vorgehensweise sollte bei der Antragstellung eigentlich erläutert worden sein. Nicht wenige denken aber nicht mehr daran, da bist du nicht allein. ;-) Erkundige dich am Besten bei deiner Führerscheinstelle.
Grundsätzlich wäre das Zuschicken des Führerscheins durch die Bundesdruckerei möglich, muss aber im Regelfall auf dem Antrag vermerkt worden sein.

Das steht doch auf der Bescheinigung drauf?
Normal musst du zum Amt gehen und dort dann den Führerschein gegen die Bescheinigung eintauschen.

Den musst du beim Amt holen, wenn es soweit ist.