Wenn ich als Kleinunternehmer noch einen Teilzeit-Job habe, gilt mein Einkommen davon als Umsatz?

4 Antworten

Nein, der Umsatzsteuer unterliegen nur die Umsätze als Unternehmer. Da du dich für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung entschieden hast, wird Umsatzsteuer nicht erhoben, solange der Jahresumsatz unter 22.000 € liegt.

Völlig gleich ob Vollzeit- oder Teilzeit-Job, dein (zusätzliches) Einkommen hat nichts mit deinem Umsatz zu tun. Als Kleinunternehmer zahlst du je wohl möglich überhaupt keine Umsatzsteuer. Lass dich ggf. von einem Unternehmens-/ Steuerberater beraten.

Nein. Umsatz ist Umsatz und Arbeitslohn ist Arbeitslohn.

Sonst müsstest Du von Deinem Lohn ja nochmal 19 % ans Finanzamt abdrücken

Nein, nur Umsatz ist Umsatz.

Lohnarbeit ist kein Umsatz.