Kleinunternehmer zu Regelbesteuerung?

3 Antworten

Für die Kleinunternehmer Regelung muss lt gesetzt der Umsatz im Vorjahr unter 22.000 und im laufenden Jahr vorraussichtlich unter 50.000 liegen. Im ersten Jahr fehlt es an Vorjahreswert. Es ist daher entscheidend ob der prognostizierte Umsatz des erstes Jahres unter 22.000€ liegt (die Grenze ist bei dir Zeitanteilig zu kürzen). Du wirst dich also auf kritische Rückfragen einstellen müssen warum der Umsatz deutlich höher war als ursprünglich geschätzt. Ggf wird dir auch für 2021 die Kleinunternehmer Regelung verwehrt.

falls nicht kannst du nach §15a abs. 2 ivm abs 7 UStG die Vorsteuer für diese Waren in dem Monat abziehen in dem du die Verkaufst

Verkaufe deine Produkte ein bisschen billiger oder weniger, dass du wieder knapp unter die Grenze fällst. Erst wenn du viel mehr Umsatz machst, dann ist es sinnvoll aufzusteigen. ;)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dein Steuerberater wird dir die genauer Abwicklung dazu erklären.