wenn eine Katze einen Unfall verursachen würde ?

7 Antworten

Hallo franzi2020

Bei JEDEM Verkehrsunfall ist man verpflichtet, laut StVO (Straßenverkehrsordnung) anzuhalten, Unfallstelle abzusichern durch Warnblincker, Warnwesten, Warndreieck und sich über den entstandenen Unfallschaden einen Überblick zu verschaffen und die Polizei zu rufen. Das gilt für alle Beteiligten, sofern mehr als eine Person involviert ist. Und übrigens auch, wenn man einen Aufprall/Zusammenstoß nur hört oder spürt.

Also bitte der Polizei melden, sonst ist es Unfallflucht. Wenn die Katze noch lebte und weg gelaufen ist, liegt das am Schock. Heißt aber nicht, das es gut ausgegangen ist. Katzen laufen im Schock noch sehr weit und suchen sich dann einen ruhigen Platz zum sterben, sofern die Verletzungen so schwerwiegend sind. Brüche können auch gefährlich werden, wenn die Katze nicht gleich nach Hause läuft. Jeder Katzenhalter sollte wissen, was mit seinem Tier passiert ist, auch wenn Katzenhalter von Freigänger immer damit rechnen müssen, das ihre Katze nach dem Freigang nicht mehr nach Hause kommt.

Wichtig: Sollte plötzlich auf der Straße ein Tier auftauchen, nur ausweichen, wenn keine Gefahr für einen selbst oder andere Verkehrsteilnehmer besteht ! Das Lenkrad fest mit beiden Händen halten und kontrolliert bremsen. Denn trotz aller Tierliebe, geht das eigene Wohl und das der Mitmenschen vor. Und man sollte auch nicht vergessen, das eine Versicherung dann oft für den Schaden nicht aufkommt, wenn man für das Tier bremst, so traurig das ist.

Wildtierunfälle sind auch auf jeden Fall der Polizei und dem Zuständigen Jäger zu melden. Denn der Deutsche Jagdverband hat ein Tierfundkataster. Hier werden Wildunfälle für wissenschaftliche Analysen und der Bestände wegen registriert. Gerade bei seltenen, geschützten Arten wie z.B. Eulen, Wildkatze, Luchs, Wolf etc. ist dies wertvoll https://www.tierfund-kataster.de

Ob nun Hund, Katze, Hase, Igel, bevor man ein verletztes Tier anfasst, Hände und Arme schützen ! Am besten mit Handschuhen. Ein Tier, vor allem unter Schock und mit Schmerzen, kann unvorhergesehen reagieren, beißen, kratzen und so Krankheiten übertragen.

Die Polizei muss also nach Unfällen mit Klein- und Haustieren benachrichtigt werden. Eventuell wurde, außer dem Tier, noch eine Person verletzt, oder es ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden. Im weiteren könnte man selbst auch überfordert sein, sich um ein verletztes Tier zu kümmern, oder den Kadaver von der Straße zu holen. Der Halter des Haustieres muss ermittelt werden, im Idealfall trägt das Tier einen registrierten Chip oder ein Tattoo im Ohr. Hier muss man sich bitte drauf gefasst machen, das ein Haustierhalter auch Schadensansprüche geltend machen könnte.

Kollisionen mit Wildtieren sind auch in allen Bundesländern Meldepflichtig. Und für die Versicherung benötigt man den Nachweis, eine Wildunfallbescheinigung.

Darf man ein Tier selbst von seinen Qualen Erlösen ? NEIN ! Das darf einzig allein nur ein TA oder ein Jäger ! Auch daher ist es unabdingbar, die Polizei zu rufen. Denn fährt man einfach weiter, begeht man Unfallflucht. Überlässt man ein verletztes Tier seinem Schicksal, es gibt Zeugen, kann man auch wegen Tierquälerei belangt werden.

Katze angefahren, Wer zahlt Tierarztkosten und Schaden am Auto ? Auszug aus dem Busgeldkatalog dazu:

Gemäß § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Tierhalter für die Schäden aufkommen, die ihre Vierbeiner verursachen. Bei einem Verkehrsunfall kann dies schnell teuer werden. Daher sollten insbesondere die Besitzer von Freigängern eine private Haftpflichtversicherung abschließen, die auch Katzen beinhaltet.

Denn wurde eine Katze überfahren, sind der Schaden am Auto, mögliche Behandlungskosten des Autofahrers sowie die Tierarztkosten in der Regel von Tierhalter zu übernehmen. Eine Teilschuld kann der Fahrzeugführer aber erhalten, wenn dieser gegen die geltenden Verkehrsregeln verstößt und zum Beispiel das Tempolimit missachtet.

Alles Gute

LG 

Muss der Besitzer für die Katze gerade stehen.

Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, kann diese für den Schaden aufkommen , so lange keine groben Fahrlässigkeiten vorherrschen

Wenn du eine Privat-Haftpflichtversicherung dein eigen nennst, dann sind Schäden durch deine Katze mit gedeckt.

Tierhalter-Haftpflichtversicherung gibt es für Stubentiger nicht.

Naja, man sollte ja auf Sicht fahren, wenn ein Kind zwischen 2 parkenden Autos auf die Straße rennt, müssen auch nicht die Eltern von dem Kind dir Schadensersatz zahlen wenn du das Kind anfährst.