Wenn ein Mensch so korpulent ist, dass die Anschnallgurte nicht reichen

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Die Person müsste ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen von der Gurtpflicht zu befreien ist.
http://www.huerth.de/rathaus/lebenslagen/kfz/gurtbefreiung.php

Interessant, das es so eine Option geben musste war klar, scheinbar habe ich schlecht gegooglet !

@AllesKnower

Schlecht gegoogelt wohl nicht.
Denn es scheint nur eine Option zu sein.
Ob dem so ist, steht ja explizit nicht drin. :-)

Herzlichen Dank für den Stern!

@MojitoTom

Das ärztliche Attest allein reicht nicht ! Ausnahmen von der Anschnallpflicht kann nur die Straßenverkehrsbehörde erteilen. Dort das Attest vorlegen und einen Antrag stellen. Erst nach Erteilung einer förmlichen Ausnahmegenehmigung ist der "Dicke" von der Anschnallpflicht befreit.

@siggibayr

Danke für die Ergänzung. Ich meine jedoch, dass dies in dem o.a. Link so aufgeführt ist.

@siggibayr

so ein Blödsinn!Strassenverkehrsbehörde was soll die mit so was?Die hat andere Aufgaben!

im flugzeug gib es einen "zwischengurt" fuer uebergrossen-das waere im auto wohl auch moeglich!

Auch wenn der korpulente Mensch aufgrund seiner Körpermasse von der Pflicht sich anzugurten befreit sein sollte, erhebt dann sich dann doch noch die Frage:

"Wer wird rechtlich zur Verantwortung gezogen,falls im Falle eines Unfalles (aufgrund eines Sachverständigen Gutachtens) festgestellt würde, dass ein eingetretener Schaden durch das Nichtangegurtetsein des Passagieres überhaupt erst entstanden oder ein größerer als normalerweise üblich ist?"

Möglicherweise ist es dann der an dieser Situation völlig unschuldige Taxifahrer, weil er als Lenker des Fahrzeuges verantwortlich ist ...

Ein vorgewiesenes Attest eines Arztes wird dabei - wenn überhaupt - nur sehr bedingt hilfreich sein können ... helfen könnte allein eine vorher schriftlich vereinbarte Regelung.

DH, vor allem frage ich mich, das werde ich mal versuchen zu recherchieren, ob im Falle Unfalles ggf. pauschal von einem Mitverschulden z.B. beim Schmerzensgeld ausgegangen werden kann. So ich etwas finde, stelle ich das Ergebnis hier mal ein !

@AllesKnower

Da müsstest du bei verschiedenen Versicherungen und auch bei Verkehrsjuristen recherchieren.

Autofahrerclubs wären nach meiner Meinung ein guter Tipp, die beschäftigen Verkehrsjuristen, haben sicher einiges an Erfahrung und ... das ist wichtig ... sie sind "neutral".

Das Atest des Arztes reicht um den Taxifahrer zu entlasten!Hab ich selber durchgemacht!

Wo ist das Problem? Es wurde gegoogelt ohne Ende und nicht die Vollendung gefunden! Der eine ja der andere vieleicht der Nächste na gut.Ganz einfach kann ein Doc welcher die Probleme kennt eine Gurtbefreiung austellen!Ich hatt Krebs an der Zunge und im Hals da wurden mir sämtliche Lymfdrüsen am Hals entfert und da ist eine Gurtbefreiung einfach gegeben ebenfalls beim Herzschrittmacher! Was sollen da irgendwelche sinnlose Behörden ihr Einverständnis geben?Das ist einfach eine Entscheidung der behandelten Ärzte!Und die wissen was sie TUN!

Wer sich aufgrund seiner Körperfülle nicht anschnallen kann, benötigt eine Ausnahmegenehmigung der Strassenverkehrsbehörde. Die verlangen unter anderem ein Attest. Ansonsten ist die Teilnahme am Strassenverkehr, auch als Beifahrer oder im Taxi, untersagt.

Sorry Herr Alleswisser, dieser Taxifahrer, so diesen armen Menschen unangeschnallt transportiert, hat dieser wahrscheinlich gegen die STVO 2x verstossen, weil sein PKW ?? überlastet war und die Passagier-Anschnallpflicht verletzt wurde. Es dürften Bussgelder anfallen.

Der Taxifahrer hätte ein Grossraumtaxi rufen müssen.

Ja, ich frage mich nur, ob das dann nicht wieder als diskriminierend gegolten hätte...

Hallo jockl ich frage mich ob Du nicht der Nichtalleswisser bist!Solch ein dummes gesülze was soll das?