Wenn ein Kind von der schule abhaut wer ist dafür verantwortlich wenn ihm was zustößt wenn das Kind fremduntergebracht ist?

9 Antworten

Da müsste man schon die genauen Umstände kennen: Vor allem ist das Alter wichtig. Aber auch wo und warum es fremdbetreut wird, ob man damit rechnen muss, das das Kind abhaut usw.

Deine Frage ist nur schwierig zu beantworten: Wenn der Hinweis auf "... das Kind ist fremd untergebracht..." hier mit im Vordergrund steht, gehe ich in der Regel davon aus, dass das Kind in einer stationären Einrichtung der Jugendhilfe (also: "Heimunterbringung") oder einer ähnlichen Konstellation lebt.

Nun kämen dabei dann die Gründe ins Spiel, die dazu geführt hatten, dass das Kind fremd untergebracht wurde: War hier schon die Erreichbarkeit durch die Eltern und Lehrer und anderes pädagogisches Personal nicht gegeben? Angenommen das Kind zeigt in seiner Geschichte schon massive Weglauftendenzen... ist die Art der Betreuung offen genug Entwicklungsschritte zu fördern, aber eng genug Sicherheiten zu vermitteln und alltagspraktische Situationen altersgerecht einüben zu können um so ein altersgerechtes Verhalten innerhalb üblicher Anforderungen zu üben?

Ich höre aus Deiner Frage heraus, dass es vermutlich um die Übernahme (bzw. die Verletzung) der Aufsichtspflicht geht: Diese ist den Eltern, Lehrern und zuständigen Betreuern übertragen..... Einerseits!

Andererseits hat sie auch Grenzen... siehe oben: Dann muss evtl. mit dem Jugendamt und weiteren Sachverständigen (u.a. auch mit Hilfe eines Kinder- und Jugendpsychaters) herausgefunden werden, was das Kind an Hilfe benötigt um eben diese Entwicklungsaufgaben bewältigen zu können....

Sincerely, Norbert

Niemand.

Die Betreuer müssen von der Schule darauf aufmerksam gemacht werden, dass das Kind fehlt.

Aber wirklich unternehmen kann man da nichts.

Können die Eltern ja auch nicht, wenn sie in dieser Situation sind.

es kommt auf das Alter des Kindes an. Dann kommt es darauf an, ob eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt und, wenn das fehlen des Kindes bemerkt wurde wie dann gehandelt wurde. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist aber die Schule verantwortlich bzw. im Jugendalter der Jugendliche selbst. Manchmal ist auch einfach niemand verantwortlich, weil ein Kind einfach gehandelt hat und niemand etwas anders machen könnte als das wie gehandelt wurde.

Ist z.B. eine Mutter verantwortlich, wenn sie ein Kind an der Hand führt, dieses sich losreißt und vor ein Auto rennt. Nein, es ist ein tragischer Unfall. Und ähnlich kann es auch sein wenn ein Kind aus der Schule abhaut.

In der Schule gibt es nicht mehr diese strenge Aufsichtspflicht wie im Kindergarten. Der Schulhof ist oftmals nicht eingezäunt und von Grundschülern kann erwartet werden, dass sie nicht einfach weglaufen. Sie müssen halt sofort den Eltern (bzw. den Erziehungsberechtigten) Bescheid geben, dass das Kind weggelaufen ist.