Wie soll man sich gegenüber dem uneinsichtigen und drohenden Kindsvater verhalten?

8 Antworten

sorry,ihr macht den Kindesvater regeln und er soll das einhalten?ich als Vater würde mir auch von niemanden was sagen lassen,wenn es um die Erziehung meines Kindes geht.

Soweit so gut.... nach dem ersten mal übernachten war das Kind wie ausgewechselt, hat nicht mehr auf mich gehört, nur schwer auf die Mutter also meine Freundin, eigentlich nichts von dem was mal funktionierte hat noch funktioniert. Das Kind wollte nicht essen, aber gefüttert werden.... die Liste beginnt wieder.... Mit der Zeit blieben dann auch mehrere Male die Anrufe aus, nach dem zweiten Übernachten gingen Kleidungsstücke "verloren", wie oben schon angesprochen. Dann hat er einen Übernachtungstermin absagen müssen und sich mal wieder mit meiner Freundin gestritten weil er will das wir uns immer nach dem richten was er gerade will. Zusätzlich sei noch erwähnt das im selben Haus bei meiner Freundin noch Freunde von dem Kindsvater wohnen, die er regelmäßig besuchen kann, aber kaum Zeit für sein Kind hat und wenn dann so wie er es will und zwar nur so.Nach all dem Stress und Ärger war jetzt der zweite Termin bei der Kinder- und Jugendberatungsstelle bei dem wieder all diese Punkte angesprochen und mehr, z.B. das er auch im Kindergarten auftaucht und seinem Kind Gummibärchen und beim letzten mal sogar ein Eis mitbrachte, die Empörung bei den Erziehern und bei meiner Freundin war groß. Er wurde bei dem Termin auf diese ganzen Schwierigkeiten und Situationen die er vermeiden soll hingewiesen und auch das er das Kind nicht gegen mich oder meine Freundin aufhetzen soll. Natürlich hat ihm das nicht gefallen und hat versucht sich zu rechtfertigen aber ohne Erfolg. Jetzt kommen wir zur momentanen Situation:Bei dem Termin hat er gedroht zum Arbeitsamt zu gehen und meine Freundin dort "anzuzeigen" das ich bei ihr wohne und nicht dort gemeldet bin. Ich bin recht oft da, bin aber in meiner WG gemeldet . Habe auch ein paar Sachen bei meiner Freundin. Aber wie gesagt, ich wohne woanders. Auch mein Auto ist auf meine Adresse gemeldet und so weiter.... Meine Freundin bekommt Hartz4 und ich gehe arbeiten. Wenn die beim Arbeitsamt "feststellen" oder "festlegen" das ich bei ihr wohne wird ihr das Geld gestrichen oder sie muss vielleicht sogar Rückzahlung leisten... Wohl des Kindes???Wie sollen wir bzw sie sich jetzt verhalten???

es ist ganz wichtig, dass du bei den treffen der familienberatungsstelle nicht mehr dabei bist. die eltern sollen allein in der mediation sitzen und sich einigen. ihr müsst aufhören dem vater irgendwelche vorschriften zu machen. die frage ist- wo war der erzieher, dass der vater zugriff auf das kind hatte`? er darf da rein und hat kein hausverbot. von daher ist das vollkommen in ordnung. nichts worüber man also ein riesiges theater machen muss.

wenn kleidungsstücke verloren gehen, keine mehr mitgeben bis sie wieder auftauchen. das tun sie meist irgendwann. ich hab auch letztens von kv ein tshirt bekommen. das ist mir nicht mal wirklich aufgefallen, weil kind nicht nur ein tshirt hat. einfach immer dasselbe einpacken  und wenn was fehlt, dann ist es ja bei papa.

wenn du mit deiner freundin ein bg bildest, weil du ständig da bist, dann wird sie damit rechnen müssen das es auf seinen berechtigten hinweis hin kontrolliert wird. wenn du also nichtmal dort wohnst, warum sollte das kind neuerdings darauf hören was du sagst, dann bist du auch nicht mehr als alle anderen besucher und hast doch garnichts zu melden. lass die mutter die erziehung übernehmen. sie muss in die mediation um zu lernen dass sie nicht der regelaufsteller nummer 1 ist. zieh sie mal ein stück runter auf den teppich zurück. wenn er klagt, wird er in allen punkten recht bekommen.

Solange der Kindsvater sich beim Umgang an die Gesetze hält, darf er den Umgang mit seinem Kind so gestalten, wie er das für richtig hält. Ihr habt ihm da nicht reinzureden. Eine Kindeswohlgefährdung kann ich bei deiner Schilderung nicht erkennen. Er geht mit dem Kind nicht so um, wie ihr es tut, aber das ist seine eigene Entscheidung.

Würde er z.B. während des Umgangs die Gabe lebensnotwendiger Medikamente verweigert, sähe die Sache anders aus.

Daher "konnte das Jugendamt da wohl nicht viel tun", es gibt nämlich keinen Handlungsbedarf.

Euch steht natürlich frei, das Familiengericht anzurufen und eine Änderung des Umgangs zu beantragen.

Das ist eine gute Idee, aber es geht hier nicht nur um den Umgang sondern vor allem um die Drohung...

@JoX01

Was hat die "Drohung", den eventuellen Sozialbetrug deiner Freundin dem Amt zu melden (wenn da nix dran ist, könnt ihr euch ja beruhigt zurück lehnen?) mit seinem Recht auf Kindesumgang zu tun? Richtig: nichts.

Das Kind hat zwei Elternteile - und beide wollen das Beste für das Kind. 

Nach einer Trennung der Eltern verhält sich ein Kind vielleicht nicht mehr "normal", treten ggf. "Entwicklungsrückschritte " oder Störungen ein, wenn beide Elternteile am Kind rumziehen - und auch noch ein Dritter mitmischt....

Einen "besseren" und "schlechteren" Elternteil gibt es hier nicht, beide lieben ihr Kind und keiner der beiden kann "perfekt" sein. Leider haben sie es anscheinend "geschafft", ihr Kind so zu verstören, dass eine Beratungsstelle eingreifen muss, um die "Rechte des Kindes auf beide Eltern" zu wahren...

Die Mutter des Kindes sollte sich mit dem Vater vernünftig absprechen, statt ihn zu maßregeln. Wenn ein Kind seinen Lebensmittelpunkt bei nur einem Elternteil hat, ist nichts Ungewöhnliches daran, dass sein Tag bei den Besuchen beim anderen Elternteil anders abläuft als sonst.... aber ihm wird anscheinend suggeriert, dass es nicht in Ordnung ist, wie es sich beim Vater (und auch dieser selbst) verhält, obwohl es sich dort sicher ebenfalls wohlfühlt.... und mit dieser momentanen Situation ist es einfach überfordert....

Die Mutter sollte den Vater nicht als "Persona non grata" hinstellen und dem Kind stattdessen eine neue Bezugsperson vorsetzen, letztere sollte sich besser zurückhalten, bis sich das Verhältnis des Kindes zu seinen Eltern wieder normalisiert hat...

Ja, recht hast du, aber das ist etwas an der Situation vorbei... ich als Partner der Mutter gebe mein bestes um das Verhältnis zu allen so gut es geht zu halten, die Mutter will sich vernünftig mit dem Vater auseinander setzen, aber er geht immer gegen uns, hetzt das Kind auf, Hygiene wird nicht beachtet und so weiter... steht doch alles da... Jetzt droht er auch noch mit irgendwelchen dingen, was er auch schon öfter getan hat. Also wer sollte sich hier anders verhalten???

@JoX01

du solltest dich anders verhalten und dich ab dato völlig raushalten. stärk deiner freundin den rücken das umgangsrecht umzusetzen, die regeln bei euch zu hause für das kind einzuhalten und zwar eisenhart. es dauert eine weile - aber das kind lernt wirklich den unterschied zwischen papas regeln und wo mamas regeln gelten.

Der Vater hat erst mal umgangsrecht und soweit es dem Kind nicht nachweislich schadet, kann er da auch tun und lassen, was er will. An "Auflagen und Regeln" der Mutter hat er sich nicht zu halten.

Du musst das auch mal so sehen, dass er genauso ein Elternteil ist und seine Erziehung daher genauso frei gestalten kann, wie die Mutter es kann. Die Mutter besteht auf gesunde Ernaehrung, kann sie machen, muss der Vater aber nicht machen, wenn es bei ihm Pizza und Wuerstchen gibt, dann ist das so und die Mutter muss damit leben. Ebenso, wenn das Kind dort mehr Gummibaerchen bekommt. Mal ein Wochenende nicht gruendlich waschen oder Kleidung nicht wechslen ist auch nicht gesundheitsgefaehrdend. Er muss waehrend der Besuchswochenenden eure Vorstellung von Hygiene und gesundem Essen nicht teilen.

Was die Erkrankung des Kindes betrifft, da muss der  Vater eure Regeln diesbezueglich nicht als die einzig sinnvollen und notwendigen hinnehmen. Das sollte dann schon von einem fachkundigen Arzt oder Erziehungsexperten ausgesprochen oder gar niedergeschrieben werden.

Was medizinisch gesehen wichtig ist, daran hat er sich schon zu halten. Termine bei der Jugendberatung sind daher sicher hilfreich. Ob er sich wirklich bessert, das wird sich in Zukunft zeigen, aber auch wenn nicht, muss sich die Mutter wohl damit arrangieren, auch wenn es mehr Arbeit ist.

Sie darf die Besuche nicht eigenmaechtig einschraenken, er und das Kind haben ein Recht darauf. Nur wenn wirklich eine deutliche Gefaehrdung vorliegt (der Vater vielleicht Nachts um 3 Uhr besoffen in einer Bar rumhaengt mit Kind - und das kommt alles vor - oder er ihm mehrfach Nahrungsmittel gibt, die aufgrund allergischer Reaktion eine notaerztliche Behandlung notwendig machen), kann und wird ein Umgangsrecht eingeschraenkt.

Die Mutter kann und darf nicht einfach sagen, das und das und das tut meinem Kind gut, das ist zu machen und das und das ist schlecht, das ist zu unterlassen. Das geht so einfach nicht, sofern es ganz normale Sachen sind.

Hierfuer muss mindestens eben ein Aerztliches Attest zugrunde liegen, dass dies notwendig oder wenigstens extrem hilfreich ist.

Das Kind wird auch bald lernen, dass beim Vater was geht, was eben bei der Mutter nicht geht und sich damit arrangieren, aber jetzt testet es eben noch aus. Ausserdem lebt es auch nicht in einer Seifenblase, es hat immer mehr Kontakt zu anderen und wird da auch feststellen, dass es dort mehr Suessigkeiten gibt oder man spaeter ins Bett darf. Auch das wird es hinterfragen. Fuer ein Kind ist es nicht schlecht, dass es verschiedene Regeln an verschiedenen Orten gibt. In Kindergarten und Schule ist das auch nicht anders.

Besser fuer die Mutter waere es, einfach mal zu akzeptieren, dass es beim Vater eben etwas anders zugeht, etwas lockerer. Und bei ihr (wo das Kind die meiste Zeit ist) halt etwas geregelter. Und dass das vollkommen okay ist.

Dann kann die Mutter vielleicht ohne Streit und Vorwuerfe mal mit dem Vater in Ruhe reden und ihm erlaeutern, wie das mit der Erkrankung des Kindes genau ist und was die Minimalvorschlaege von ihr waeren, damit es einfacher fuer das Kind ist. Und die ganzen unwichtigen Sachen werden einfach vergessen und akzeptiert, weil sie vielleicht nicht sonderlich gut sind, aber auch nicht wirklichen Schaden bewirken.