Wenn ein Hartz 4 Empfänger die KFZ-Steuer zurückerstattet bekommt, zählt das als Einkommen?

2 Antworten

Steuererstattungen sind Einkommen. Das betrifft sowohl Erstattungen der Lohnsteuer wie auch Erstattungen der KFZ-Steuer. Da ist prinzipiell kein Unterschied. Denn auch bei zu viel gezahlter Lohn-/Einkommenssteuer bekommt man "bereits getätigte" Ausgaben hinterher wieder zurück. Es sind überzahlte Steuern. Genau so wie beim KFZ - auch da bekommt man überzahlte Steuern wieder zurück, weil sie wider Erwarten nicht fürs ganze Jahr angefallen sind.

Hier gilt dasselbe wie bei Nebenkostenerstattugen - es gilt das Zuflussprinzip und ja es ist Einkommen das vorrangig für den eigenen Bedarf eingesetzt werden muss, das heißt angerechnet wird