Wenn die Polizei einen mitnimmt,weil man Suizid begehen wollte und die einen mit ins KH nehmen, wird das vermerkt?

5 Antworten

Selbstverständlich steht das anschließend in POLAS.

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Die Polizei darf eine Zwangseinweisung auch nicht durchführen.

Es wird immer ein Arzt und das Ordnungsamt hinzugezogen. Die Zwangseinweisung anordnen darf jedoch nur das Ordnungsamt!

Die Polizei ist lediglich dabei, weil sie im Notfall Zwang anwenden darf, um die Zwangseinweisung durchzusetzen.

Bei einem versuchten Suizid bzw. Suizidgefahr sollte ein Bericht gefertigt werden.

Der Sachbearbeiter, der diesen Einsatzbericht nachher auf den Tisch gelegt bekommt kann dann entscheiden, ob er es in POLAS eintragen lässt. Dies geschieht dann in Form eines PHW (personenbezogenen Hinweises), der in diesem Falle "Freitodgefahr" wäre.

Also führt nicht gleich jeder Suizidversuch bzw. jede Suizidgefahr zu einem Eintrag, es kann aber trotzdem sein.

Dies hängt immer vom Sachbearbeiter und den eingesetzten Beamten ab (nicht jeder fertigt dazu einen Bericht).

Bei einem Suizidversuch wird im Regelfall ein Notarzt verständigt. Der Notarzt kann in so einem Fall (wegen Eigengefährdung) eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik veranlassen mit dem RTW. Sollte sich der Betroffene weigern in die Psychiatrie eingeliefert zu werden hat der Notarzt das Recht die Polizei zur Unterstützung zum Einsatzort zu rufen. Die Polizei kann veranlassen, dass der Betroffene auf der Trage fixiert im RTW in die Psychiatrie verbracht wird. Ein Eintrag erfolgt im Tagebuch der Polizeibeamten, ein Tätigkeitsnachweis der für jeden Einsatz geschrieben wird.

natürlich wird das, wie jeder Polizeieinsatz, protokolliert und intern als Datensatz gespeichert. Es ist aber kein Delikt, das jetzt in deinem Führungszeugnis aufgeführt wird.

Nein, da wird das nicht erfasst.