Wenn der Rentenbescheid verspätet eintrifft?

5 Antworten

Wenn sie eine Antragsbestätigung bekommen hat, kann sie diese dem Arbeitgeber vorlegen. Die Betriebsrente kann erst gezahlt werden, wenn der Rentenbescheid vorliegt. Sie wird nachgezahlt, falls der Bescheid später kommt.

Hat deine Mutter rechtzeitig gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag geschlossen?

Die Rente wird auf jeden Fall ab dem 01.08.18 gezahlt, ggf. rückwirkend.

Den Antrag auf Altersrente kann man jederzeit stellen, sogar noch 3 Monate nach Rentenbeginn. Die Rentenversicherung möchte das aber möglichst kurzfristig haben, weil noch eine Hochrechnung vom Arbeitgeber bzw. Arbeitsamt erfolgen muss, um die letzten Beiträge vor Rentenbeginn korrekt einrechnen zu können.

Deshalb wird i.d.R. empfohlen, den Antrag innerhalb von 6 Monaten vor Rentenbeginn zu stellen - von 3 Monaten habe ich noch nichts gehört. Die Bearbeitungszeit dürfte bei einer Rentenberechnung aus einem geklärten Konto aber kein Problem sein.

Abgesehen davon, dass das Unsinn ist, was man ihr dort gesagt hat (man kann jederzeit SELBST und vorerst formlos den Rentenantrag stellen), Muss sie sich dann eben vorsorglich beim Sozialamt melden, damit ihr Miete und der laufende Lebensunterhalt gesichert ist.

Mit der Renten-Nachzahlung wird das dann verrechnet.

Auch auf dem Sozialamt gibt es keine FRISTEN.

Wer hilfsbedürftig ist, hat Anspruch auf SOFORTIGE Hilfe.

Die Rente für besonders langjährig Beschäftigte kann nur zu diesem Zeitpunkt (für deine Mutter) angetreten werden.

Also gibt sie beim AG die Willenserklärung ab und reicht bei Übermittlung des Rentenbescheides diesen Bescheid beim AG nach.

Wenn ihre Konten geklärt sind und der errechnete Rentenbezug ausreicht ist der Rest ein Verwaltungsakt.

Sie bekommt ihre Rente ab dem 1.8. 18.

Vlt. kann sie sich vorab etwas für den AG ausdrucken lassen. Mein Mann musste auch mal beim AG was vorlegen, was der für eine Berechnung (nicht Rente) brauchte.