Darf man eine Reha nach positiven EM-Rentenbescheid ablehnen?
Hallo , Freunde . Ich habe vor 7 Monaten einen Rehaantrag gestellt und bewilligt bekommen . Die Rehaklinik teilte mir einen Aufnahmetermin mit ca. Juni 2017 mit. Vor 6 Monaten habe ich nach anraten des VDK eine EM-Rente beantragt. Nun muss ich in 3 Tagen in der Reha-Klinik sein . Daher habe ich heute bei der DRV angerufen, wie weit mein Antrag ist. Der Sachbearbeiter sagte , es ist aktuell ein positiver Bescheid rausgegangen und würde mich Ende der Woche erreichen.
Was soll ich tun ? Soll ich die Reha antreten noch ? Eigentlich will ich nicht aus panischer Angst und anderen Krankheitsbildern.
Gruss
4 Antworten
Hallo visalist,
Sie schreiben unter anderem:
Darf man eine Reha nach positiven EM-Rentenbescheid ablehnen?Was soll ich tun ? Soll ich die Reha antreten noch ? Eigentlich will ich nicht aus panischer Angst und anderen Krankheitsbildern.
Antwort:
In der Regel gilt:
"REHA geht vor Rente!"
Es gibt allerdings Einzelfälle, wo die DRV an Hand der eingereichten medizinischen Nachweise beurteilen und entscheiden kann, daß eine REHA keinen Erfolg versprechen wird und dann wird ggf. eine zeitlich begrenzte Erwerbsminderungsrente bewilligt!
Was da bei Ihnen in Ihrem speziellen Einzelfall nun ganz genau Sache ist, das kann Ihnen hier bei GF niemand seriös beantworten, sondern nur Ihr zuständiger DRV-Sachbearbeiter!
Nachdem Ihnen noch nicht einmal ein Rentenbewilligungsbescheid vorliegt, hängt die Sache ohnehin in der Luft!
Warten Sie am Besten ab, bis Ihnen der am Telefon zugesagte Bescheid wirklich vorliegt und setzen Sie sich dann ggf. mit der zuständigen REHA-Einrichtung in Verbindung!
Beides zusammen, also REHA-Bewilligungs-Bescheid und Rentenbewilligungsbescheid, das ergibt in der Praxis keinen Sinn und eventuell liegen hier diverse Überschneidungen vor!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Komplizierte Situation. Eigentlich sollte eine zugesagte EM-Rente die Reha-Zusage aufheben, (leider oder gerade in deinem Sinne?).
Falls du keinen Betreuer hast, gehe einfach noch mal zum Sozialverband, sprecht es dort alles durch, mache dabei klar, was du eigentlich möchtest, und ruft dann gemeinsam bei der Rentenversicherung an.
Das sind ja zwei unterschiedliche Themen. Du kannst entweder innerhalb der Rentenbezuges eine Reha beziehen, oder die Rentenzusage ist der letzte Stand, dann würde ich mich nicht auf die Reha-Zusage verlassen.
(So wie ich dich verstehe, möchtest du ja auch gar nicht zur Reha, was ich schade finde, aber wenn es zur Zeit nicht passt, dann ist das eben so)
Nach wie vor mein ehrlicher Tipp: Gehe zum Sozialverband, sage denen ehrlich, was du erreichen möchtest, und kläre die Lage mit denen zusammen. (Wenn es dir im Moment möglich ist, trinke vorher 24 Stunden lang nichts.)
Und keine Sorge, irgendwoher musst du Geld bekommen. Der Sozialverband hilft dir genau bei der Frage, wer dafür zuständig ist.
Hallo liebes Forum ,
heute ist mein Brief´angekommen von der Rentenkasse .
Habe eine volle EM-Rente rückwirkend zum 1.4.2017 bis 30.9.2018 erhalten .
Mein Antrag (für die Reha soll ) am 13.09.2016 gewesen sein .
Daher wird die Rente ab dem 7 . Monat gezahlt.
Von Aufhebung der Reha steht aber nichts drin .
???????????????????ß
ein positiver Bescheid heißt nicht zwingend, dass du volle EM-Rente bekommst. das kann auch bedeuten, dass du nur eine Teil-EM-Rente bekommst. und die würde bedeuten, dass du noch für 3- unter 6 Stunden täglich arbeitsfähig wärest. und damit wäre die Reha auch anzutreten.
Darf mir die EM-Rente wegen nicht-Antritt versagt werden ?