Bafög, zählt Erwerbsminderungsrente als Einkommen?
Hallo zusammen,
ich hätte da ein paar Fragen zum Bafög-Antrag und freue mich auf schnelle und hilfreiche Antworten. Das Bafög Amt habe ich bereits vergeblich kontaktiert und kaum bis keine hilfreiche Information bekommen. Ich hoffe, dass ihr mir weiter helfen könnt :)
Es geht um das Formblatt 3, Einkommen meiner Eltern im vorletzten Kalenderjahr, also 2015.
Mein Vater bezieht seit 2013 Erwerbsminderungsrente und Sozialhilfe. Letzteres wird nicht als Einkommen gezählt laut Bafög. Nun muss ich den Jahresbruttobetrag seiner Einnahmen angeben. Handelt es sich hierbei nur um die Rente, da er nicht gearbeitet hat und sonst keine Einnahmen hat? Oder muss dieser Betrag 0 sein, da es für Renten eine gesonderte Stelle gibt? Reicht hier der Rentenbescheid von 2015 als Beleg oder muss ich etwas anderes abgeben? Wir finden den Bescheid von 2015 leider nicht mehr, ich habe aber bereits vom DRV einen neuen Bescheid beantragt. Wir haben aber einen Bescheid, der besagt, dass seine Rente bis 2024 hält. Reicht dieser Bescheid? Dort sind aber keine Beträge genannt, also wie viel er bekommen hat in dem Jahr. Wo steht das denn drauf?
Meine Eltern verstehen leider von dem Kram nichts, weshalb ich das alles alleine machen muss und ich verstehe auch nicht viel davon, tut mir leid, falls das blöde Fragen sind.
Meine Eltern geben keine Steuererklärung ab und haben demnach keinen Steuerbescheid. Reicht es bei meiner Mutter, die etwas Geld verdient hat in dem Jahr, wenn ich ihre elektronische Lohnsteuerbescheinigung von 2015 abgebe?
Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt und freue mich auf Antworten :) bei Fragen einfach stellen. Vielen lieben Dank
2 Antworten
Rente ist Einkommen und muss angegeben und nachgewiesen werden,wie lange sein Rentenanspruch geht interessiert erst einmal nicht,es geht nur um den besagten Zeitraum und da musst du zum Antrag eine Kopie des Renten Bescheids beilegen,aus dem die Höhe der Rente hervor geht !
Sozialleistungen sind kein Einkommen,müssen ggf.angegeben werden,haben aber bei der Berechnung des Anspruchs keinen Einfluss.
Kurz und knapp..ja..tut es!
Genau kann ich es Dir nicht sagen aber..EU-Rente ist sicher gleich zu setzen mit Altersrente.
Gibt allerdings auch EU-Rente die zeitlich befristet ist und wieder neu beantragt werden muß.
Ich vermute, daß der Rentenbescheid mit Sicherheit den Unterlagen beigefügt werden muß. Das kannst Du aber sicher auch dort erfahren, wo Du die Unterlagen abgeben mußt.
Danke und wo trage ich das ein? Nur bei Rente, bei positiven Einkünften im ganzen Jahr 2015 oder bei beiden Stellen? Reicht da der Rentenbescheid als Beleg?