Wenn der Fahrzeughalter verstorben ist, wieviel Zeit hat man zum Ummelden des Fahrzeugs?

3 Antworten

dafür gibt es keine fristen. alle pflichten, die der verstorbene halter hatte, gehen solange auf den/die erben über, falls es zu irgendwelchen formalitäten im zusammenhang als halter eines fahrzeuges kommt.

spätestens, wenn das fahrzeug verkauft oder jemand aus dem familienumfeld übertragen wird, muss man es ummelden.

Frag bei der Zulassungsstelle. Könnte mir vorstellen, dass "Tod" zunächst einmal kein Grund für das Erlöschen der Zulassung ist.. aber bin kein Fachanwalt... Allerdings wird die Versicherung im Schadensfalle sicher nicht zahlen...

Ruf beim Straßenverkehrsamt an oder bei der KFZ-Versicherung