Auto und Hartz4 - was ist nun richtig?

4 Antworten

die sb kontrollieren deine angaben. natürlich kriegen die raus ob ein auto auf dich zugelassen ist oder nicht. du hast dir leistungen erschlichen und wirst glück haben, wenn man keine anzeige gegen dich erstattet.

du darfst ein auto im schonvermögen haben, welches nicht mehr als 7500 euro kostet. da das auto auf dich zugelassen ist, ist es natürlich deine auto und dein eigentum. ist es mehr als du angibst, werden deine leistungen gekürzt um den betrag. den kaufvertrag oder ähnliches kannst du dir schenken, den betrug den du gemacht hast, ist schon genügend. lass stecken. gib das auto an, trag die termine in kopie vor und gib den wert an. dann wird gerechnet.

da das auto auf dich zugelassen ist, ist es natürlich deine auto und dein eigentum

So ein Blödsinn, so ein unfassbarer Blödsinn, mir fehlen die Worte.

Blödsinn pur...  Hauptsache was schreiben...

Was für ein Betrug habe ich denn gemacht? Im Antrag zum Vermögen lautet der erste Satz zum KFZ: Name der Eigentümerin/des Eigentümers!

Ich habe in diesen Zeilen nichts eingetragen, weil das Fahrzeug, welches ich fahre, nicht meins ist! Es ist lediglich auf mich zugelassen und versichert, weil ich somit an Versicherungskosten spare. Wo begehe ich da bitteschön ein Betrug??

@Konstantin32

Selbst wenn man versucht, die Denkweise des Trolls irgendwie nachzuvollziehen - es geht einfach nicht.

"Oh, da wurde ein Dokument auf seinen Namen ausgestellt, auf dem steht, dass es ihn nicht als Eigentümer ausweist. Dadurch wird er bestimmt zum Eigentümer" - wtf?

Lege dem Jobcenter den Kaufvertrag vor aus dem ersichtlich ist, wer das Fahrzeug wann gekauft hat. Dann dürfte die Angelegenheit für dich erledigt sein. Es ist ja nicht verboten als ALG2ler ein Auto zu fahren und auch auf sich zugelassen zu haben. Dein Vater darf es dir aber nicht schenken wenn es noch 10.000,- Euro Wert hat. Dann könntest du aufgefordert werden es zu verkaufen, da nur Fahrzeuge bis 7.500,- Euro "erlaubt" sind.

Bis jetzt die vernünftigt argumentierte Antwort! Danke!

Soweit so gut - das habe ich nämlich auch so gesehen! Das Fahrzeug war kein Geschenk, somit ist es, wie wir uns einig sind, auch nicht mein Eigentum...  Was ich aber nicht verstehe, warum das Jobcenter die Kopie des KFZ-Scheins möchte?? Die Behörden müssten eigentlich die Gesetze besser kennen als die Hilfebedürftigen wie ich, dass der KFZ-Halter nicht unbedingt der Eigentümer sein muss...!! Vor allem schreiben sie, dass ich die Kopie MEINES KFZ-Scheins einreichen soll!! Wenn das Fahrzeug aber NICHT MEINS ist, ist doch auch der KFZ-Schein nicht MEINS..., oder sehe ich das flasch? Danke

@Konstantin32

Die sogenannten Sachbearbeiter sind i.d.R. auch nur angelernte mit einem Zeitarbeitsvertrag.

Solange du nachweisen kannst, dass das Auto wirklich nicht dir gehört, musst du dir keine wirklichen Sorgen machen. Schicke den Schein und den Vertrag, meinetwegen auch noch die Quittung oder Überweisung der Zahlung.

Die müssen dir beweisen, dass es dein Auto sein könnte. Nur aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 geht kein Eigentum hervor. Das steht sogar in der ZB 2 geschrieben.

"Da mein Vater mir das Fahrzeug zur Verfügung stellt, hat er beschlossen, dass ich die jährlichen KFZ-Versicherungskosten sowie die KFZ-Steuern selber tragen muss." - das ist für mich durchaus schlüssig und normal. Du nutzt seinen Wagen und kommst selbstverständlich für den Unterhalt auf.


Mit der Zulassung des Autos auf deinen Namen, bist du auch der Eigentümer. Du hast ja schließlich auch den Fahrzeugbrief.

Wenn das Auto einen höheren Gegenwert hat, sodass man es anrechnen könnte oder du durch den Verkauf gar auf ALG2 hättest verzichten können, musst du dich auf eine Nachzahlung + Strafanzeige wegen Sozialbetruges einstellen. Das ist nicht lustig, da sind die Behörden auch sehr dahinter.

Daten werden regelmäßig abgeglichen. Natürlich fällt das auf, wenn du Sozialleistungen beziehst und gleichzeitig beim Zollamt Autosteuern zahlst oder bei der Zulassungsstelle ein Auto zugelassen hast - oder aber auch, weil dich wer angeschwärzt hat.

Mit der Zulassung des Autos auf deinen Namen, bist du auch der Eigentümer.

Der übliche Blödsinn. Rechtsgrundlage?

Du hast ja schließlich auch den Fahrzeugbrief.

Welche Rolle spielt das? Auf dem Brief steht sogar noch ausdrücklich drauf, dass der Inhaber des Briefs nicht als Eigentümer ausgewiesen wird.

Wie kann ich der Eigentümer sein, wenn das Fahrzeug mein Vater von seinem verdientem Geld erworben hat? Das Dokument und der Beweis dafür ist der vorliegende Kaufvertrag.

Das ist nämlich auch meine Kernfrage - wie ist es denn gesetzlich geregelt: ab wann ist man Eigentümer eines Fahrzeugs?  Es kann doch nicht sein, dass wenn ich das Fahrzeug meines Vaters auf mich zulasse, nur weil ich an Versicherungskosten sparen möchte, automatisch der Eigentümer werde...!!??

@KaeteK

Es war kein Geschenk! In meinem Beitrag habe ich schwarz auf weiß geschrieben, dass ich das Fahrzeug von meinem Vater nutze.

durch Ihren geposteten link kann mein Fall nicht beantwortet werden... Die Frage ist einfach, ob das Jobcenter überhaupt überprüft, wem das Fahrzeug gehört? Oder heißt es bei denen : auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, ist automatisch der Eigentümer/Besitzer)..?

@Konstantin32

damit ist deine frage beantwortet.